Prävention

Die Kommende Dortmund bringt Menschen miteinander in den Dialog und bahnt gemeinsam mit ihnen Wege, um eine gerechtere Gesellschaft zu gestalten. In ihrer Arbeit ist die Kommende Dortmund in regelmäßigem Austausch mit jungen Menschen und auch anderen Schutzbefohlenen, damit diese in den Dialog kommen, Haltungen und Fragen des Miteinanders reflektieren und regionale sowie internationale Netzwerke bilden können. Schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, geschieht dies in der regional verankerten außerschulischen politischen Bildungsarbeit sowie in der international ausgerichteten Förderung sozialen Engagements. Eine besondere Verantwortung für den Schutz der Teilnehmer:innen liegt in den Veranstaltungen und Angeboten der Kommende Dortmund bei haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kommende Dortmund.

Für diese Arbeit hat sich die Kommende Dortmund ein Institutionelles Schutzkonzept gegeben (aktuelles Konzept, in Kraft seit 1. Januar 2023) und einen Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung für das in ihrer Arbeit eingesetzte haupt-, neben-, und ehrenamtliche Personal entwickelt (aktuelle Verpflichtungserklärung mit Stand 30. August 2023). Diese beiden Grundlagentexte sind auf dieser Seite dokumentiert.

Vorab sei jedoch schon auf die zuständigen Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten der Kommende Dortmund und des Erzbistums Paderborn in diesem Zusammenhang verwiesen:

 

Augen auf - Hinsehen und schützen!

Institutionelles Schutzkonzept der Kommende Dortmund
Sozialinstitut des Erzbistums Paderborn

Die Kommende Dortmund ist das Sozialinstitut des Erzbistums Paderborn. Rechtsträger der Kommende Dortmund ist das Erzbistum Paderborn. Die Kommende Dortmund gehört als katholische Akademie zu den Bildungshäusern des Erzbistums Paderborn. Sie ist Mitglied im Leiterkreis der Katholischen Akademien und in der Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKSB). Das Qualitätsmanagement der Kommende Dortmund ist nach dem Qualitätssystem Gütesiegelverbund Weiterbildung zertifiziert.

Als kirchliche Einrichtung und Bildungshaus der politisch-sozialen Bildung ist die Kommende Dortmund dem Glauben, der Lehre und der kirchlichen Sozialverkündigung der Katholischen Kirche verpflichtet. Ihre Arbeit gründet auf den Grundlagen, Prinzipien und Werten der christlichen Sozialethik und einer modernen, freien, demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Dabei orientiert sich die Arbeit am Leitbild der sozialen Gerechtigkeit.

Diese ethische Grundlage umfasst grundlegend den Schutz der menschlichen Person und ihrer Würde. Dieser Anspruch erfordert in besonderen Maße, Kinder und Jugendliche sowie vulnerable, „schutzbefohlene“ Personen vor jeglicher Form der Gewaltanwendung, ausdrücklich sexualisierter Gewalt, zu schützen.

Das Schutzkonzept der Kommende Dortmund betont daher die Verantwortung gegenüber Teilnehmenden ihrer Angebote, ihren Gästen und Mitarbeitenden, eine "Kultur der Achtsamkeit" zu leben und zu pflegen. Eine solche Kultur soll eine sensible Wahrnehmung missbräuchlichen Verhaltens und Handelns fördern sowie Fehlverhalten konsequent benennen und verfolgen mit dem Ziel, jede Person vor Gewalterfahrungen zu schützen und einen in diesem Sinne sicheren Aufenthalt in der Kommende Dortmund zu bieten. Diesen Anliegen dient das institutionelle Schutzkonzept. Es orientiert und gewährleistet verbindlich das präventive· Handeln aller Mitarbeitenden zum Schutz vor jeglicher Gewaltausübung.

1. Rechtsrahmen und Kontext

Das Schutzkonzept der Kommende Dortmund macht sich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu eigen. Es dient entsprechend dem Schutz von Kindern vor jeglicher Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung wie im Artikel 19 der Kinderrechts-Konvention beschrieben.
Rechtsverbindlich liegen die geltende Präventionsordnung des Erzbistum Paderborn, Rechtsträger der Kommende Dortmund, und deren Bestimmungen diesem Schutzkonzept zu Grunde. Die Standards dieser Präventionsordnung werden auf die Arbeit der Kommende Dortmund mit Kindern und Schutzbefohlenen übertragen.
Als Kinder und Schutzbefohlene werden entsprechend § 225, Abs 1 StGB der Bundesrepublik Deutschland definiert: „Personen unter achtzehn Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Personen.“
Das Schutzkonzept ist dem Leitwort der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn, „Augen auf! – Hinsehen und schützen“ verpflichtet. Ziel ist es, sensibel und wachsam ein Höchstmaß an Schutz vor Gewaltanwendung, insbesondere sexualisierter Gewalt, in der Kommende Dortmund zu gewährleisten.

2. Risikoanalyse

Die Bildungsangebote der Kommende Dortmund richten sich in erster Linie an Erwachsene. Veranstaltungen und Seminare mit Jugendlichen finden im Fachbereich „Politische Bildung“ in Form der Sozialen Seminare und Angeboten der politisch-sozialen Bildung statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Angebote sind im Alter von ca. 15-18 Jahren. Eine Arbeit mit jüngeren Personen findet nicht statt.
Darüber hinaus bietet die Kommende Dortmund im Fachbereich Politische Bildung jungen Menschen die Gelegenheit, (Schul-)Praktika zur Berufsorientierung zu absolvieren. Zu Beginn der Beschäftigung werden Praktikanten in der allgemeinen Arbeitsplatzeinführung auf das institutionelle Schutzkonzept und Ansprechpersonen hingewiesen. Sie müssen ein Führungszeugnis vorlegen.
Als gemeinnützige Einrichtung ermöglicht die Kommende Dortmund jungen Menschen auch, richterlich angeordnete Freizeit- und Sozialstunden in der Kommende Dortmund abzuleisten. Diese Möglichkeit wird gelegentlich von jungen Menschen unter 18 Jahren genutzt. Auch diese Personen werden bei der Arbeitsaufnahme auf das institutionelle Schutzkonzept und Ansprechpersonen hingewiesen.
Die Angebote der Jugendbildung finden als Tagesseminare statt. Abendveranstaltungen oder Übernachtungen werden nicht angeboten. Eine Ausnahme davon sind die Suchtpräventionsseminare, die extern in Einrichtungen des Kooperationspartners "Fazenda da Esperanza" (suchttherapeutische Bauernhöfe) durchgeführt werden. Auch bei diesen Seminaren findet das Schutzkonzept Anwendung. Der Kooperationspartner hat darüber hinaus ein eigenes Schutzkonzept.
Sowohl das Tagungshaus Kommende Dortmund und das Außengelände sind hell und übersichtlich gestaltet. „Dunkle Ecken" gibt es nicht. Da insbesondere in den Seminarzeiten meist ein reger Publikumsverkehr herrscht, gibt es auch keine leicht zugänglichen „unbeobachteten“ Orte und Zeiten. Auch nach Anbruch der Dämmerung ist das Gelände ausreichend beleuchtet.
Prozesse und Erfahrungen, die die Anliegen und Wirksamkeit des Schutzkonzepts betreffen, sind Gegenstand der Überprüfung im jährlichen Management-Reviews im Rahmen des Qualitätsmanagements der Kommende Dortmund. Darüber hinaus steht das Schutzkonzept unter der Aufsicht des Erzbistums Paderborn entsprechend der geltenden Präventionsordnung des Erzbistums.


3. Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

3.1 Voraussetzungen der Beschäftigung

Vor der Einstellung in den Dienst der Kommende Dortmund müssen hauptamtlich Beschäftigte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Führungszeugnisse sind Bestandteil der Personalakte im Erzbistum Paderborn. Das Zeugnis muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Dies wird von der Personalabteilung des Erzbistums Paderborn eingefordert und überwacht.
Hauptamtliche Mitarbeitende, die Angebote der Jugendbildung durchführen, müssen an einer (großen) Schulung zur sexuellen Prävention teilgenommen haben und dies nachweisen.
Nebenamtliche Mitarbeitende in der Jugendbildung, die kontinuierlich Soziale Seminare begleiten, müssen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ferner müssen diese Mitarbeitenden an einer (großen) Schulung zur sexuellen Prävention teilgenommen haben und dies nachweisen. Die Zeugnisse und Nachweise werden im Fachbereich Politische Bildung gesammelt und aufbewahrt.
Nebenamtliche Mitarbeitende, die sporadisch als Referentinnen und Referenten in Sozialen Seminaren und weiteren Angeboten der Jugendbildung tätig sind, können nur in Veranstaltungen mitarbeiten, die von haupt- oder nebenamtlichen Personen geleitet werden, die ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und an einer Präventionsschulung teilgenommen haben.
In den regelmäßigen Referentenschulungen des Fachbereichs Politische Jugendbildung sind Informationen und Austausch zur Prävention von Gewalt fester Bestandteil.

3.2 Implementierung einer Kultur der Achtsamkeit

Die Kommende Dortmund verpflichtet sich zu einer "Kultur der Achtsamkeit". Darunter wird die Achtung der Würde und Rechte und insbesondere der körperlichen Integrität der Menschen verstanden. Erwartet wird ein wertschätzender und vertrauensvoller Umgang mit Gästen sowie Mitarbeitenden. Diskriminierendes und   gewaltförmiges oder Grenzen überschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort und Tat wird nicht toleriert. Solchem Verhalten wird durch das Schutzkonzept und einer Kultur der Achtsamkeit zum Schutz von Betroffenen entgegengewirkt.
Die Mitarbeitenden der Kommende Dortmund werden partizipativ an der Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit beteiligt. Zur Förderung dieser Kultur dient ein Verhaltenskodex auf der Basis der Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn. Der Verhaltenskodex ist den Mitarbeitenden bekannt gemacht.
Eine grundlegende Information für die Mitarbeitenden des Erzbistums Paderborn bietet die Broschüre „Augen auf: hinsehen und schützen.“  Sie schildert die Anliegen der Prävention, Informationen zum Missbrauchsfällen und zur strafrechtliche Bedeutung, bietet einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende, Informationen zum Vorgehen bei Vorfällen sowie Hinweise zu Hilfen und Unterstützung.

3.3 Integration des Schutzkonzeptes in das Qualitätsmanagement

Das Schutzkonzept und der Anspruch einer Kultur der Achtsamkeit ist integraler Bestand des Qualitätsmanagements der Kommende Dortmund. Die Überprüfung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts ist verpflichtender Gegenstand des jährlichen Managementreviews zur Qualitätssicherung.
In den regelmäßigen Infotreffs zum Qualitätsmanagement werden Maßnahmen und Entwicklungen zum Schutzkonzept vorgestellt und erläutert.

3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Information der Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Gäste

Den Mitarbeitenden ist dieses Schutzkonzept bekannt gemacht.
Mit dem Dozenten des Fachbereichs Politische Bildung wird ein angemessenes Vorgehen der Information der Kooperationspartner über das institutionelle Schutzkonzept entwickelt. Dieses Vorgehen wird als Standard der Arbeit im Qualitätsmanagement integriert.
Im Qualitätsmanagement wird die Form der Information der Gäste und der Öffentlichkeit zum institutionellen Schutzkonzept (Inhalte, Form der Ansprache, Medien wie Aushang, Flyer, Website) entwickelt und als Standard definiert.
Zu Beginn von Veranstaltungen mit schutzbefohlenen Personen wird obligatorisch auf das institutionelle Schutzkonzept und auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bzw. Kontaktpersonen einschließlich der Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hingewiesen. Erste Kontaktpersonen sind die Seminarleitungen, ergänzend und alternativ die Präventionsfachkraft oder die Vertrauensperson der Kommende Dortmund. Das Schutzkonzept sieht ausdrücklich unterschiedliche Wege der Kontaktaufnahme vor.
Eine vertrauliche Kontaktaufnahme mit einem/r Ansprechpartner/in ist auch über die Mitarbeiterinnen des Empfangs möglich.

4. Rechtswege und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Der Umgang mit der Wahrnehmung eines mutmaßlichen oder tatsächlichen Übergriffs verlangt ein ruhiges und besonnenes Vorgehen. Alle Maßnahmen haben unter der vordringlichen Beachtung des Opferschutzes zu erfolgen.
Zur ersten Überprüfung eines wahrgenommenen Vorfalls soll zunächst das Gespräch mit der Vertrauensperson oder der Präventionsfachkraft der Kommende Dortmund gesucht werden. Diese Personen werden eine schriftliche Notiz des Vorfalls erstellen.
Im Fall einer begründeten Vermutung sind folgende weitere Schritte gemäß Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn vorgesehen:

  1. Hinzuziehen der Präventionsbeauftragten des Erzbistums Paderborn. Sie berät zum weiteren Vorgehen, kennt Verfahrenswege und kann ggf. an interne und externe Beratungsstellen verweisen.
  2. Bei Hinweisen auf missbräuchliches Handeln unverzügliche Information der zuständigen Leitungsebene. Bei Fällen innerhalb kirchlicher Zusammenhänge wird die Leitung den Interventionsbeauftragten des Erzbistums Paderborn informieren, bei außerkirchlichen Zusammenhängen unter Beachtung des Opferschutzes das örtliche Jugendamt.
  3. Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Paderborn koordiniert im konkreten Verdachtsfall die Missbrauchsintervention im Erzbistum Paderborn. Er leitet ein Verfahren nach der Interventionsordnung  des Erzbistums Paderborn ein. In der Interventionsordnung ist die verpflichtende Weitergabe an staatliche Strafverfolgungsbehörden und die zusätzliche Einleitung eines kirchenrechtlichen Verfahrens geregelt.
  4. Für die Anzeige von Fällen des Missbrauchs durch Mitarbeitende im kirchlichen Dienst des Erzbistums Paderborn sind Missbrauchsbeauftragte durch den Erzbischof von Paderborn ernannt. Die Ansprechpersonen informieren, beraten, begleiten und unterstützen Betroffene.
Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten

Präventionsfachkraft der Kommende Dortmund:
Detlef Herbers, 0231 20605-46, herbers@kommende-dortmund.de

Vertrauensperson:
Hannes Groß, Direktor des Instituts für Organisationskultur (Einrichtung der Kommende Dortmund),
0231 20605-91, gross@i-c-o.org. Notfallnummer/SMS: 0173 4947630

Präventionsbeauftragte und Koordinierungsstelle Erzbistum Paderborn:
Vanessa Meier-Henrich
Erzbischöfliches Generalvikariat, Domplatz 3, 33098 Paderborn
praeventionsbeauftragte@erzbistum-paderborn.de

Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Paderborn:
Gabriela Joepen, 0160 7024165, missbrauchsbeauftragte@joepenkoeneke.de
Prof. Dr. Martin Rehborn, 0170 8445099, misbrauchsbeauftragter@rehborn.com

Interventionsbeauftragter
Thomas Wendland, 0171 8631898, intervention@erzbistum-paderborn.de

Geltung und Überarbeitung des Schutzkonzepts

Das institutionelle Schutzkonzept tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es löst das bisherige Schutzkonzept ab.
Danach wird das Schutzkonzept im Rahmen der Re-Zertifizierungen des Qualitätsmanagements der Kommende-Dortmund spätestens alle drei Jahre evaluiert und überprüft.
Eine Evaluation des Schutzkonzeptes ist nach jedem Vorfall zwingend erforderlich.

Dortmund, 9. Dezember 2022
Prälat Dr. Peter Klasvogt
Direktor des Sozialinstituts Kommende Dortmund

 

Außerdem gibt sich die Kommende Dortmund folgenden Verhaltenskodex, der am 30. August 2023 in Kraft gesetzt wurde:

Verhaltenskodex der Kommende Dortmund zur Prävention sexualisierter Gewalt

Verpflichtungserklärung


Präambel

Die Kommende Dortmund bringt Menschen miteinander in den Dialog und bahnt gemeinsam mit ihnen Wege, um eine gerechtere Gesellschaft zu gestalten. In ihrer Arbeit ist die Kommende Dortmund in regelmäßigem Austausch mit jungen Menschen, damit diese in den Dialog kommen, Haltungen und Fragen des Miteinanders reflektieren und regionale sowie internationale Netzwerke bilden können. Schwerpunktmäßig geschieht dies in der regional verankerten außerschulischen politischen Bildungsarbeit sowie in der international ausgerichteten Förderung sozialen Engagements. Eine besondere Verantwortung für den Schutz der Teilnehmer:innen liegt in den Veranstaltungen und Angeboten der Kommende Dortmund bei haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kommende Dortmund.
Der folgende Verhaltenskodex gibt angesichts der Anliegen des Teilnehmendenschutzes und der besonderen Verantwortung von Mitarbeiter:innen Orientierung für angemessenes Verhalten, um eine Kultur des gegenseitigen Respekts zu gewährleisten und zu fördern. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass alle für die Kommende Dortmund tätigen Personen Fortbildungs- und Gesprächsangebote nutzen, um ihre spezifische Rolle und die damit einhergehenden Machtgefälle insbesondere gegenüber Minderjährigen und sonstigen Schutzbefohlenen kritisch zu reflektieren. Eine Kultur der Achtsamkeit ist für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller in der Kommende Dortmund tätigen Personen zum Wohle der Zielgruppen der Veranstaltungen ein verpflichtender Anspruch.

Selbstverpflichtungserklärung

In meiner Tätigkeit für die Kommende Dortmund verpflichte ich mich zu einer vertrauens- und respektvollen Zusammenarbeit beizutragen und alles in meinen Kräften Stehende zu tun, damit niemand den mir in meiner Arbeit anvertrauten jungen Menschen psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.
Insbesondere verpflichte ich mich zu:

Sprache und Wortwahl

Ich lebe in Sprache und Wortwahl einen wertschätzenden und respektvollen Umgang – sowohl im analogen als auch im digitalen Kontakt. Ich bin mir bewusst, dass in Sprache und Sprechfähigkeit Machtverhältnisse zum Ausdruck kommen. Diese reflektiere ich und lege in meinen Äußerungen Wert auf anti-diskriminierende Sprache und gewaltfreie Kommunikation. Wenn ich mit diskriminierenden oder anderweitig abwertenden Äußerungen konfrontiert bin, thematisiere ich diese offen im Gespräch und zeige Grenzen auf.

Adequate Gestaltung von Nähe und Distanz

Ich mache den Teilnehmer:innen zu Beginn der Veranstaltung ein Angebot zur Kommunikation von individuellen Grenzen mit Blick auf physische und emotionale Nähe und Distanz. Ich reflektiere die Machtstrukturen zwischen Referent:innen und Teilnehmer:innen sowie unter den Teilnehmer:innen kritisch. Ich wahre und respektiere die Grenzen der Teilnehmer:innen, kommuniziere aber auch meine Grenzen gegenüber den Teilnehmer:innen (wo nötig) klar. Wenn ich eine Grenzverletzung wahrnehme, benenne ich diese aktiv und wirke auf eine Strategie zur zukünftigen Vermeidung hin.

Angemessenheit von Körperkontakten

Ich stehe engen körperlichen Berührungen zwischen Referent:innen und Teilnehmer:innen grundsätzlich ablehnend gegenüber. In besonderen Situationen (z.B. Trauerfall, Verletzung), in denen Körperkontakt pädagogisch sinnvoll sein kann, setzt er stets die freie und erklärte Zustimmung durch die beteiligten Personen voraus. Dies schließt mich mit ein. Ich bin mir bewusst, dass jede Zustimmung zu Körperkontakt nur temporär erfolgt und jederzeit widerrufen werden kann.
Wenn ich eine Übung oder Methode anleite, die körperlichen Kontakt und physische Nähe beinhaltet, kommuniziere ich dies im Vorhinein allen Beteiligten klar und biete eine Möglichkeit zur Mitwirkung ohne Körperkontakt.

Beachtung der Intim- und Privatsphäre

Der Schutz der Intim- und Privatsphäre von Teilnehmer:innen und Referent:innen gleichermaßen ist für mich ein hohes Gut. Ich achte und schütze die Intimsphäre aller Beteiligten und respektiere ihr Bedürfnis nach Rückzugsräumen und -phasen. Selbst wenn räumlich keine gesonderten Ruheorte vorhanden sind, biete ich den Teilnehmer:innen jederzeit die Möglichkeit zum inneren Rückzug aus dem Veranstaltungskontext und respektiere ihre entsprechende Entscheidung.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung informiere ich mich vorab unter Schutzaspekten über die örtlichen Gegebenheiten (Sanitäranlagen, Zimmerkonstellationen, Barrierefreiheit, „dunkele Orte“, andere Nutzergruppen etc.) und passe meine Veranstaltungsleitung bei Bedarf an. Die Privatsphäre in den Zimmern der Teilnehmer:innen und Referent:innen achte ich besonders und setze mich für ihre Wahrung ein.

Zulässigkeit von Geschenken

Ich lehne individuelle Geschenke einzelner Teilnehmer:innen wertschätzend ab. Der materielle Wert spielt dabei keine Rolle für mich. Kleine Geschenke der Gesamtgruppe kann ich nach eigenem Ermessen annehmen. Im Kontext von internationalen Projekten beachte ich den kulturellen Hintergrund gesondert.
Geschenke oder Einladungen zum Verzehr kann ich im angemessenen Rahmen gegenüber der Gesamtgruppe oder dem Leitungsteam überreichen/aussprechen. Bevorzugungen Einzelner lehne ich hingegen ab. Ablehnungen von entsprechenden Geschenken/Einladungen stelle ich nicht infrage.

Umgang mit und Nutzung von Medien und Sozialen Netzwerken

Ich erkenne an, dass die Kommunikation zwischen Teilnehmer:innen sehr oft über soziale Netzwerke und digitale Medien erfolgt. Meine Beteiligung an dieser Kommunikationsform wäge ich auch unter Aspekten des Selbstschutzes kritisch ab.
Die Verwendung und Verbreitung von Filmen, Fotos und weiteren Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander (sowie mit der Zustimmung der zuständigen Erziehungsberechtigten) sorgsam entschieden werden. Wenn ich eine missbräuchliche Nutzung (sozialer) Medien wahrnehme, benenne ich diese aktiv und wirke auf eine Strategie zur zukünftigen Vermeidung hin.

Disziplinierungsmaßnamen

Grundsätzlich vermeide ich den Einsatz von Disziplinierungsmaßnahmen gegenüber den Teilnehmer:innen. Im Ausnahmefall erfolgen mögliche disziplinarische Maßnahmen als pädagogisches Mittel ausschließlich unter Einbindung mindestens einer:s weiteren Referenten:in. Ich nehme mit derartigen Maßnahmen keine Bestrafung der betroffenen Person vor, sondern wirke auf die Änderung zukünftigen Verhaltens hin. Alle möglichen Maßnahmen erfolgen nach dem Angemessenheits- und Transparenzprinzip. Ich lehne Kollektivstrafen ab.
Ich selbst bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen einzuleiten. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen haben kann. Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden Ansprechpartner innerhalb der Kommende Dortmund.

(Im Original: Vollständiger Name; Geburtsdatum; Ort, Datum, Unterschrift)