Mitarbeiter­vertretungen

Informationstag für die Sprecher*innen der Jugendlichen und Auszubildenden

und solche, die interessiert sind sowie alle MAV-Mitglieder

Die Einrichtungen werden immer größer, die Zahl der Mitarbeitenden steigt und damit auch in der Regel die Zahl der Auszubildenden unter 25 Jahren bzw. Mitarbeitenden unter 18 Jahren. Bei mindestens 5 Beschäftigten, die diese Voraussetzungen erfüllen, können die Betroffenen Sprecher*innen wählen, § 48 MAVO. Die Rechte dieser Vertretungen sind nicht gering. Sie nehmen u.a. an den Sitzungen der MAV teil und haben auch ein Stimmrecht bei Angelegenheiten der Personen, für die sie als Sprecher*in gewählt worden sind. Die JAS haben auch das Recht an Schulungen teilzunehmen. Viele Rechte und Pflichten (Schweigepflicht!), die für die MAV gelten, gelten auch für sie entsprechend.
Dieser Tag richtet sich an
Aktive Sprecher:innen der Jugend- und Auszubildenden,
Interessierte für das Amt der Sprecher:innen der Jugend- und Auszubildenden und
Mitglieder der MAV, die eine Wahl der Sprecher:innen der Jugend- und Auszubildenden initiieren wollen
Der Informationstag soll den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Austausch geben sowie die Rechtsgrundlagen der Arbeit vermitteln. JAS aus verschiedenen Einrichtungen sind an der Vorbereitung und Durchführung des Tages beteiligt.