Tagungshaus
Religionsgemeinschaften ist grundgesetzlich zugesichert, dass sie ihre Angelegenheiten selber regeln können. Eine Umsetzung findet diese Regelung im Arbeitsrecht. Die derzeitige Regierungskoalition hat sich eine Überprüfung des kirchlichen Arbeitsrecht vorgenommen und ver.di fordert - zuletzt im März des Jahres - "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte". Sieben kirchliche und caritative Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände auf Bundesebene haben jetzt eine gemeinsame Erklärung zum kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht mit vielen Fakten und Klarstellungen.
Die knappe Publikation kann hier heruntergeladen und die Erklärung nachgelesen werden.