Safeguarding

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Detlef Herbers

Dipl.-Theol. Detlef Herbers

Präventionsfachkraft der Kommende Dortmund

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Hannes Groß

Hannes Groß

Vertrauensperson

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Augen auf - Hinsehen und schützen!

Institutionelles Schutzkonzept der Kommende Dortmund
Sozialinstitut des Erzbistums Paderborn

Die Kommende Dortmund ist das Sozialinstitut des Erzbistums Paderborn.

Rechtsträger der Kommende Dortmund ist das Erzbistum Paderborn. Die Kommende Dortmund gehört als katholische Akademie zu den Bildungshäusern des Erzbistums Paderborn. Sie ist Mitglied im Leiter:innenkreis der Katholischen Akademien und in der Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKSB).

Das Qualitätsmanagement der Kommende Dortmund ist nach dem Qualitätssystem Gütesiegelverbund Weiterbildung zertifiziert.

Als kirchliche Einrichtung und Bildungshaus der politisch-sozialen Bildung ist die Kommende Dortmund dem Glauben, der Lehre und der kirchlichen Sozialverkündigung der Katholischen Kirche verpflichtet. Ihre Arbeit gründet auf den Grundlagen, Prinzipien und Werten der christlichen Sozialethik und einer modernen, freien, demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Dabei orientiert sich die Arbeit am Leitbild der sozialen Gerechtigkeit.

Diese ethische Grundlage umfasst grundlegend den Schutz der menschlichen Person und ihrer Würde. Dieser Anspruch erfordert in besonderen Maße, Kinder und Jugendliche sowie vulnerable, „schutzbefohlene“ Personen vor jeglicher Form der Gewaltanwendung, ausdrücklich sexualisierter Gewalt, zu schützen.

Das Schutzkonzept der Kommende Dortmund betont daher die Verantwortung gegenüber Teilnehmer:innen ihrer Angebote, ihren Gäst:innen und Mitarbeiter:innen, eine „Kultur der Achtsamkeit" zu leben und zu pflegen. Eine solche Kultur soll eine sensible Wahrnehmung missbräuchlichen Verhaltens und Handelns fördern sowie Fehlverhalten konsequent benennen und verfolgen mit dem Ziel, jede Person vor Gewalterfahrungen zu schützen und einen in diesem Sinne sicheren Aufenthalt in der Kommende Dortmund zu bieten. Diesen Anliegen dient das institutionelle Schutzkonzept. Es orientiert und gewährleistet verbindlich das präventive Handeln aller Mitarbeiter:innen zum Schutz vor jeglicher Gewaltausübung.

Inhalt

1.     Rechtsrahmen und Kontext
2.     Geltungsbereich
2.1 Schutzbefohlene und -beauftragte
2.2 Formen von Gewalt
3.     Risikoanalyse
4.     Personalauswahl, -einstellung und –führung
5.     Aus- und Fortbildung, Qualifikation
6.     Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
7.     Beschwerdewege
8.     Beschwerdeverfahren und zuständige Personen
Interne Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten
Beratungs- und Anlaufstellen
Nicht-kirchliche Beratungsstellen
Beratungsstellen in kirchlicher Trägerschaft
9.     Monitoring und Evaluation des Schutzkonzeptes
Anlagen

 

1. Rechtsrahmen und Kontext

Das Schutzkonzept der Kommende Dortmund macht sich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu eigen. Es dient entsprechend dem Schutz von Kindern vor jeglicher Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung wie im Artikel 19 der Kinderrechts-Konvention beschrieben.

Rechtsverbindlich liegen die geltende Präventionsordnung des Erzbistum Paderborn[1], Rechtsträger der Kommende Dortmund, und deren Bestimmungen diesem Schutzkonzept zu Grunde. Die Standards dieser Präventionsordnung werden auf die Arbeit der Kommende Dortmund mit Kindern und weiteren Schutzbefohlenen übertragen.

Das Schutzkonzept ist dem Leitwort der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn, „Augen auf! – Hinsehen und schützen“ verpflichtet. Ziel ist es, sensibel und wachsam ein Höchstmaß an Schutz vor Gewaltanwendung, insbesondere sexualisierter Gewalt, in der Kommende Dortmund zu gewährleisten.

2. Geltungsbereich

2.1 Schutzbefohlene und -beauftragte

Zunächst gelten alle Minderjährigen als Schutzbefohlene, darüber hinaus gilt das Konzept aber auch besonders für schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene im Sinne des § 225 Abs. 1 des StGB („wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Personen.“). Diesen Personen gegenüber tragen Beschäftigte im kirchlichen Dienst eine besondere Verantwortung, entweder, weil sie ihrer Fürsorge und Obhut anvertraut sind oder weil bei ihnen allein aufgrund ihrer Schutz- oder Hilfebedürftigkeit eine besondere Gefährdung im Sinne dieses Konzepts besteht. Weiterhin sind darunter Personen zu verstehen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind.

Verantwortliche, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Kontakt haben, tragen in besonderer Weise für die Umsetzung des Schutzkonzeptes in ihren Bildungsveranstaltungen Verantwortung. Dabei sind insbesondere haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter:innen zu berücksichtigen. Wo vereinzelt Ehrenamtliche für die Kommende Dortmund tätig werden, gilt diese Reglung analog für sie.

2.2 Formen von Gewalt

Dieses Schutzkonzept hat zum Ziel die Schutzbefohlenen (vgl. Kapitel 1 und 2.1.) vor verschiedenartigen Gewalterfahrungen zu schützen. Dabei berücksichtigt das Konzept insbesondere folgende Formen von Gewalt:

  1. Körperliche Gewalt bezieht sich auf die tatsächliche und potenzielle körperliche Verletzung anderer Menschen. Bei schutzbedürftigen Personen ist hierzu außerdem das Versagen, sie vor körperlichen Verletzungen zu bewahren zu berücksichtigen.
  2. Sexualisierte Gewalt an Schutzbefohlenen umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen. Sie betrifft alle Verhaltens- und Umgangsweisen (innerhalb und außerhalb des kirchlichen Dienstes) mit sexuellem Bezug gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen deren ausdrücklichen Willen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.
  3. Emotionale Gewalt an Schutzbefohlenen umfasst das Vorenthalten einer dem Alter bzw. dem persönlichen Entwicklungsstand angemessenen und die weitere Entwicklung fördernden Umgebung sowie andauernde oder schwerwiegende verbale Misshandlung oder Zurückweisung mit negativen Auswirkungen auf die seelische Entwicklung oder das Verhalten von Schutzbefohlenen.
  4. Vernachlässigung beginnt, sobald Schutzbefohlenen die Grundversorgung für die eigene psychosoziale Entwicklung vorenthalten wird – etwa in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Bildung etc.
  5. Cyber Mobbing bezeichnet verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Organisationen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen. Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten.

3. Risikoanalyse

Die Bildungsangebote der Kommende Dortmund richten sich in erster Linie an Erwachsene. Veranstaltungen und Seminare mit Jugendlichen finden in den Fachbereichen „Politische Bildung“ (in Form der Sozialen Seminare und Angeboten der politisch-sozialen Bildung) und „Jugendsoziales Engagement in Europa“ (in der Form von lokalen Jugendprojektwochen mit Kooperationspartner:innen im Ausland und internationalen Jugendtreffen/-seminaren) statt. Die Teilnehmer:innen dieser Angebote sind im Alter von ca. 14-18 Jahren.

Darüber hinaus bietet die Kommende Dortmund im Fachbereich Politische Bildung jungen Menschen die Gelegenheit, (Schul-)Praktika zur Berufsorientierung zu absolvieren. Zu Beginn der Beschäftigung werden Praktikant:innen in der allgemeinen Arbeitsplatzeinführung auf das institutionelle Schutzkonzept und Ansprechpersonen hingewiesen. Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Als gemeinnützige Einrichtung ermöglicht die Kommende Dortmund jungen Menschen auch, richterlich angeordnete Freizeit- und Sozialstunden in der Kommende Dortmund abzuleisten. Diese Möglichkeit wird gelegentlich von jungen Menschen unter 18 Jahren genutzt. Auch diese Personen werden bei der Arbeitsaufnahme auf das institutionelle Schutzkonzept und Ansprechpersonen hingewiesen.

Die Angebote des Fachbereichs „Politische Bildung“ finden in der Regel als Tagesseminare statt. Darüber hinaus finden einzelne mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtungen am Drittort statt, hierzu wird eine veranstaltungsbezogene Risikoanalyse durchgeführt und auf dieser Basis entsprechende Maßnahmen ergriffen. Auch bei diesen Seminaren findet das Schutzkonzept der Kommende Dortmund Anwendung.

Die Angebote des Fachbereichs „Jugendsoziales Engagement in Europa“ finden in Kooperation mit europäischen Partner:innen in der Regel als mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtungen statt. Bei Veranstaltungen in Deutschland gilt das Schutzkonzept der Kommende Dortmund und wird vorab mit den Verantwortlichen aus den Partnerländern besprochen. Ausländische Verantwortliche unterzeichnen hier auch die englischsprachige Version des Verhaltenskodex. Bei Veranstaltungen im Ausland mit Schutzbefohlenen ausschließlich aus dem Partnerland gilt das Schutzkonzept der Partnerorganisation, falls keines vorliegt, wird die Partnerorganisation bei der Entwicklung unterstützt. Bei gemischten Veranstaltungen wird eine veranstaltungsbezogene Risikoanalyse durchgeführt und auf dieser Basis eine Schutzvereinbarung getroffen. Die Kommende Dortmund bietet regelmäßig Fortbildungsmöglichkeiten für internationale Partner:innen im Bereich Safeguarding an oder ermöglicht die Teilnahme an Fortbildungen Dritter.

Sowohl das Tagungshaus Kommende Dortmund als auch das Außengelände sind hell und übersichtlich gestaltet. Da insbesondere in den Seminarzeiten meist ein reger Publikumsverkehr herrscht, gibt es auch keine leicht zugänglichen „unbeobachteten“ Orte und Zeiten. Auch nach Anbruch der Dämmerung ist das Gelände ausreichend beleuchtet.

Prozesse und Erfahrungen, die die Anliegen und Wirksamkeit des Schutzkonzepts betreffen, sind Gegenstand der Überprüfung im jährlichen Management-Reviews im Rahmen des Qualitätsmanagements der Kommende Dortmund. In diesem Rahmen wird auch die Risikoanalyse regelmäßig überprüft, insbesondere, wenn neue Aktivitäten oder Programme dazukommen oder bestehende verändert werden. Darüber hinaus steht das Schutzkonzept unter der Aufsicht des Erzbistums Paderborn entsprechend der geltenden Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn.

4. Personalauswahl, -einstellung und -führung

Die Kommende Dortmund verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter:innen zu einer „Kultur der Achtsamkeit". Darunter wird die Achtung der Würde und Rechte und insbesondere der körperlichen Integrität der Menschen verstanden. Erwartet wird ein wertschätzender und vertrauensvoller Umgang mit Gäst:innen sowie Mitarbeiter:innen. Diskriminierendes und gewaltförmiges oder Grenzen überschreitendes Verhalten in Wort und Tat wird nicht toleriert. Solchem Verhalten wird durch das Schutzkonzept und einer Kultur der Achtsamkeit zum Schutz von Betroffenen entgegengewirkt. Diese Kultur der Achtsamkeit wird im partizipativ mit haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter:innen der Fachbereiche Politische Bildung und Jugendsoziales Engagement in Europa entwickelten Verhaltenskodex zur Gewaltprävention konkretisiert, der von allen für die Kommende Dortmund mit Schutzbefohlenen tätigen Personen zu unterzeichnen ist.

Eine grundlegende Information für die Mitarbeiter:innen des Erzbistums Paderborn bietet die Broschüre „Augen auf: hinsehen und schützen.“[3] Sie schildert die Anliegen der Prävention, Informationen zu Missbrauchsfällen und zur strafrechtlichen Bedeutung und bietet Informationen zum Vorgehen bei Vorfällen sowie Hinweise zu Hilfen und Unterstützung.

Vor der Einstellung in den Dienst der Kommende Dortmund müssen hauptamtlich Beschäftigte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Führungszeugnisse sind Bestandteil der Personalakte im Erzbistum Paderborn. Das Zeugnis muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Dies wird von der Personalabteilung des Erzbistums Paderborn eingefordert und überwacht.

Hauptamtliche Mitarbeiter:innen, die Angebote mit Schutzbefohlenen durchführen, müssen an einer Präventionsschulung (Basis+, 6 Zeitstunden) teilgenommen haben und dies nachweisen. Spätestens alle fünf Jahre nehmen sie an Vertiefungsveranstaltungen teil. Außerdem ist die Unterzeichnung des Verhaltenskodex der Kommende Dortmund verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung bzw. eine Weiterbeschäftigung.

Nebenamtliche Mitarbeiter:innen, die kontinuierlich Angebote mit Schutzbefohlenen begleiten, müssen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und unterzeichnen den Verhaltenskodex. Ferner müssen diese Mitarbeiter:innen an einer Präventionsschulung (Basis+, 6 Zeitstunden) teilgenommen haben und dies nachweisen. Die Vorlage der Zeugnisse und Nachweise wird im Fachbereich Politische Bildung dokumentiert.

Nebenamtliche Mitarbeiter:innen und Ehrenamtliche, die nur sporadisch (bis zu insgesamt 60 UE) für die Kommende Dortmund tätig sind, können nur in Veranstaltungen, an denen auch Schutzbefohlene beteiligt sind mitarbeiten, die von haupt- oder nebenamtlichen Personen geleitet werden, die ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und an einer Präventionsschulung teilgenommen haben. Sie unterzeichnen vor Beginn ihres ersten Einsatzes den Verhaltenskodex.

5. Aus- und Fortbildung, Qualifikation

Die Aus- und Fortbildung sowie Qualifikation aller weiteren Mitarbeiter:innen und Ehrenamtlichen erfolgt abhängig von der Zielgruppe, wie im Kapitel 4 festgelegt. Hauptamtliche Mitarbeiter:innen werden durch die Leitung über das Schutzkonzept und den Verhaltenskodex unterrichtet, nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen durch die jeweilige Fachbereichsleitung.

In den regelmäßigen Fortbildungsangeboten der Fachbereiche Politische Bildung und Jugendsoziales Engagement in Europa sind Informationen und Austausch zur Prävention von Gewalt fester Bestandteil.

Des Weiteren hat die Kommende Dortmund eine spezifisch geschulte Präventionsfachkraft, die als Ansprechpartner:in zur Verfügung steht.

6. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Den Mitarbeiter:innen sind dieses Schutzkonzept und der zugehörige Verhaltenskodex durch die Leitung der Kommende Dortmund bekannt gemacht.

Die Kooperationspartner:innen werden von den Dozent:innen der Fachbereiche Politische Bildung und Jugendsoziales Engagement in Europa  kontinuierlich über das institutionelle Schutzkonzept informiert. Dieses Vorgehen wird als Standard der Arbeit im Qualitätsmanagement integriert.

Das Qualitätsmanagement definiert die Form der Information der Gäst:innen und der Öffentlichkeit zum institutionellen Schutzkonzept (Inhalte, Form der Ansprache, Medien wie Aushang, Flyer, Website).

Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken unter Gewaltgesichtspunkten ist gesondert im Verhaltenskodex der Kommende Dortmund geregelt.

7. Beschwerdewege

Zu Beginn von Veranstaltungen mit schutzbefohlenen Personen wird in zielgruppengerechter Sprache obligatorisch auf das institutionelle Schutzkonzept und auf Ansprechpartner:innen bzw. Kontaktpersonen einschließlich der Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hingewiesen. Erste Kontaktpersonen sind die Seminarleitungen, ergänzend und alternativ die Präventionsfachkraft oder die Vertrauensperson der Kommende Dortmund. Das Schutzkonzept sieht ausdrücklich unterschiedliche Wege der Kontaktaufnahme vor.

Eine vertrauliche Kontaktaufnahme mit Ansprechpartner:innen ist auch über die Mitarbeiter:innen des Empfangs möglich.

Darüber hinaus wird, auch für eine unverbindliche Beratung, auf die internen und externen Kontaktstellen in Kapitel 8 dieses Konzepts verwiesen.

8. Beschwerdeverfahren und zuständige Personen

Der Umgang mit der Wahrnehmung eines mutmaßlichen oder tatsächlichen Übergriffs verlangt ein ruhiges und besonnenes Vorgehen. Alle Maßnahmen haben unter der vordringlichen Beachtung des Opferschutzes zu erfolgen.

Dabei sind unterschiedliche Situationen mit ihren spezifischen Anforderungen zu berücksichtigen. In den Arbeitsbereichen der Kommende Dortmund sind dies insbesondere:

  1. Verbale oder körperliche Grenzverletzungen zwischen Teilnehmer:innen (außerhalb des Strafrechts)
  2. Vermutung, dass Teilnehmer:innen Gewaltopfer geworden sind (außer- und innerhalb des Strafrechts)
  3. Bericht von Teilnehmer:innen von Gewalt (außer- und innerhalb des Strafrechts)
  4. Wahrgenommener Vorfall von Gewalt im Seminarkontext (außer- und innerhalb des Strafrechts)

Für die Situationen a bis c verweist das Konzept besonders auf die Broschüre „Augen auf“ (Seiten 16 bis 21 in der Anlage), die eine Schritt für Schritt-Anleitung für die Reaktion bietet.

Im Falle von wahrgenommener Gewalt im konkreten Seminarkontext (d) soll zur ersten Überprüfung zunächst das Gespräch mit der Vertrauensperson oder der Präventionsfachkraft der Kommende Dortmund gesucht werden. Diese Personen erstellen eine schriftliche Notiz des Vorfalls.

Im Fall eines erhärteten Verdachts sind folgende weitere Schritte gemäß Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn vorgesehen:

  1. Hinzuziehen der geschulten Präventionsfachkraft der Kommende Dortmund (sowie ggf. darüber hinaus der Präventionsbeauftragten des Erzbistums Paderborn). Sie berät zum weiteren Vorgehen, kennt Verfahrenswege und kann ggf. an interne und externe Beratungsstellen verweisen.
  2. Bei Hinweisen auf missbräuchliches Handeln unverzügliche Information der zuständigen Leitungsebene. Bei Fällen innerhalb kirchlicher Zusammenhänge wird die Leitung den Interventionsbeauftragten und die benannten, unabhängigen Ansprechpersonen des Erzbistums Paderborn informieren, bei außerkirchlichen Zusammenhängen unter Beachtung des Opferschutzes das örtliche Jugendamt.
  3. Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Paderborn koordiniert im konkreten Verdachtsfall die Missbrauchsintervention im Erzbistum Paderborn. Er leitet ein Verfahren nach der Interventionsordnung[4] des Erzbistums Paderborn ein. In der Interventionsordnung ist die verpflichtende Weitergabe an staatliche Strafverfolgungsbehörden und die zusätzliche Einleitung eines kirchenrechtlichen Verfahrens geregelt.
  4. Für die Anzeige von Fällen des Missbrauchs durch Mitarbeiter:innen im kirchlichen Dienst des Erzbistums Paderborn sind unabhängige Ansprechpersonen durch den Erzbischof von Paderborn ernannt. Die Ansprechpersonen informieren, beraten, begleiten und unterstützen Betroffene.

Jede gewaltvolle Handlung an Schutzbefohlenen kann disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen für die Mitarbeiter:innen sowie Teilnehmer:innen haben. Dabei gelten die entsprechenden übergeordneten Reglungen des Erzbistums Paderborn und des Strafrechts.

Interne Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten

Präventionsfachkraft der Kommende Dortmund
Detlef Herbers, Telefon: +49 231 20605-46, E-Mail: herbers@kommende-dortmund.de

Vertrauensperson
Hannes Groß, Direktor des Instituts für Organisationskultur (Einrichtung der Kommende Dortmund), Telefon: +49 231 20605-91, E-Mail: gross@i-c-o.org. Notfallnummer/SMS: +49 173 4947630

Präventionsbeauftragte und Koordinierungsstelle Erzbistum Paderborn
Vanessa Meier-Henrich, Telefon: +49 5251 125 1213; E-Mail: praeventionsbeauftragte@erzbistum-paderborn.de

Unabhängige Ansprechpersonen zum Thema Missbrauch seitens des Erzbistums Paderborn
Gabriela Joepen, Telefon: +49 160 7024165, E-Mail: gabriela.joepen@ap-paderborn.de
Prof. Dr. Martin Rehborn, +49 170 8445099, E-Mail: misbrauchsbeauftragter@rehborn.com

Interventionsbeauftragter
Thomas Wendland, Telefon: +49 171 8631898, E-Mail: intervention@erzbistum-paderborn.de

Beratungs- und Anlaufstellen

Betroffene von sexualisierter Gewalt und deren Angehörige können sich zudem an unabhängige Anlaufstellen wenden. Eine auch regional filterbare Übersicht bietet folgendes Hilfeportal: www.hilfe-portal-missbrauch.de.

Eine anonyme und kostenlose Beratung bieten etwa:

Nicht-kirchliche Beratungsstellen

Kinderschutz-Zentrum Dortmund

Telefon: +49 231 2064580, E-Mail: kontakt@kinderschutzzentrum-dortmund.de

www.kinderschutzzentrum-dortmund.de

Frauenberatungsstelle Dortmund (Beratung für Frauen und Mädchen)
Telefon: +49 231 521008, E-Mail: frauen@frauenberatungsstelle-dortmund.de
www.frauenhaus-dortmund.de

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Telefon: +49 800 1239900, E-Mail: beratung@maennerhilfetelefon.de
www.maennerhilfetelefon.de 

Beratungsstellen in kirchlicher Trägerschaft

Sozialdienst katholischer Frauen Dortmund e.V.
Jugendschutzstelle – Beratung und Aufnahme für Jugendliche in Krisensituationen
Telefon: +49231 56783611, E-Mail: jss@skf-dortmund.de,

https://www.ksd-dortmund.de/skf-dortmund/angebote/jugendschutzstelle

Beratungsangebot der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn

Stehen sowohl digital als auch mit 22 lokalen Beratungsstellen im Erzbistum für eine erste Krisenbewältigung und bei der Suche nach weiteren Hilfemaßnahme zur Seite: https://paderborn.efl-beratung.de/ueber-uns/anmeldung/

9. Monitoring und Evaluation des Schutzkonzeptes

Das Schutzkonzept und der Anspruch einer Kultur der Achtsamkeit sind integraler Bestand des Qualitätsmanagements der Kommende Dortmund. Der Einbezug des Schutzkonzepts, insbesondere auch der Risikoanalyse, ist verpflichtender Gegenstand des jährlichen Managementreviews zur Qualitätssicherung. Außerdem wird das Schutzkonzept im Rahmen der Re-Zertifizierungen des Qualitätsmanagements der Kommende-Dortmund spätestens alle drei Jahre umfassend evaluiert und überprüft.

Eine Evaluation des Schutzkonzeptes ist darüber hinaus nach jedem Vorfall zwingend erforderlich.

In den regelmäßigen Infotreffs zum Qualitätsmanagement werden Maßnahmen und Entwicklungen zum Schutzkonzept für alle Mitarbeiter:innen der Kommende Dortmund vorgestellt und erläutert.

 

Das vorliegende institutionelle Schutzkonzept tritt zum 01. Juli 2024 in Kraft. Es löst das bisherige Schutzkonzept aus dem Jahr 2022 ab.

Dortmund, 19. Juni 2024

Prälat Dr. Peter Klasvogt
Direktor des Sozialinstituts Kommende Dortmund

 

Anlagen

  • Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn
  • Interventionsordnung des Erzbistums Paderborn
  • Broschüre: Augen auf – Hinsehen und Schützen S.16-21
  • Verhaltenskodex

Außerdem gibt sich die Kommende Dortmund folgenden Verhaltenskodex, der am 30. August 2023 in Kraft gesetzt wurde:

Verhaltenskodex der Kommende Dortmund zur Prävention von Gewalt

Verpflichtungserklärung


Präambel

Die Kommende Dortmund bringt Menschen miteinander in den Dialog und bahnt gemeinsam mit ihnen Wege, um eine gerechtere Gesellschaft zu gestalten. In ihrer Arbeit ist die Kommende Dortmund in regelmäßigem Austausch mit jungen Menschen, damit diese in den Dialog kommen, Haltungen und Fragen des Miteinanders reflektieren und regionale sowie internationale Netzwerke bilden können. Schwerpunktmäßig geschieht dies in der regional verankerten außerschulischen politischen Bildungsarbeit sowie in der international ausgerichteten Förderung sozialen Engagements. Eine besondere Verantwortung für den Schutz der Teilnehmer:innen liegt in den Veranstaltungen und Angeboten der Kommende Dortmund bei haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kommende Dortmund.
Der folgende Verhaltenskodex gibt angesichts der Anliegen des Teilnehmendenschutzes und der besonderen Verantwortung von Mitarbeiter:innen Orientierung für angemessenes Verhalten, um eine Kultur des gegenseitigen Respekts zu gewährleisten und zu fördern. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass alle für die Kommende Dortmund tätigen Personen Fortbildungs- und Gesprächsangebote nutzen, um ihre spezifische Rolle und die damit einhergehenden Machtgefälle insbesondere gegenüber Minderjährigen und sonstigen Schutzbefohlenen kritisch zu reflektieren. Eine Kultur der Achtsamkeit ist für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller in der Kommende Dortmund tätigen Personen zum Wohle der Zielgruppen der Veranstaltungen ein verpflichtender Anspruch.

Selbstverpflichtungserklärung

In meiner Tätigkeit für die Kommende Dortmund verpflichte ich mich zu einer vertrauens- und respektvollen Zusammenarbeit beizutragen und alles in meinen Kräften Stehende zu tun, damit niemand den mir in meiner Arbeit anvertrauten jungen Menschen psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.
Insbesondere verpflichte ich mich zu:

Sprache und Wortwahl

Ich lebe in Sprache und Wortwahl einen wertschätzenden und respektvollen Umgang – sowohl im analogen als auch im digitalen Kontakt. Ich bin mir bewusst, dass in Sprache und Sprechfähigkeit Machtverhältnisse zum Ausdruck kommen. Diese reflektiere ich und lege in meinen Äußerungen Wert auf anti-diskriminierende Sprache und gewaltfreie Kommunikation. Wenn ich mit diskriminierenden oder anderweitig abwertenden Äußerungen konfrontiert bin, thematisiere ich diese offen im Gespräch und zeige Grenzen auf.

Adequate Gestaltung von Nähe und Distanz

Ich mache den Teilnehmer:innen zu Beginn der Veranstaltung ein Angebot zur Kommunikation von individuellen Grenzen mit Blick auf physische und emotionale Nähe und Distanz. Ich reflektiere die Machtstrukturen zwischen Referent:innen und Teilnehmer:innen sowie unter den Teilnehmer:innen kritisch. Ich wahre und respektiere die Grenzen der Teilnehmer:innen, kommuniziere aber auch meine Grenzen gegenüber den Teilnehmer:innen (wo nötig) klar. Wenn ich eine Grenzverletzung wahrnehme, benenne ich diese aktiv und wirke auf eine Strategie zur zukünftigen Vermeidung hin.

Angemessenheit von Körperkontakten

Ich stehe engen körperlichen Berührungen zwischen Referent:innen und Teilnehmer:innen grundsätzlich ablehnend gegenüber. In besonderen Situationen (z.B. Trauerfall, Verletzung), in denen Körperkontakt pädagogisch sinnvoll sein kann, setzt er stets die freie und erklärte Zustimmung durch die beteiligten Personen voraus. Dies schließt mich mit ein. Ich bin mir bewusst, dass jede Zustimmung zu Körperkontakt nur temporär erfolgt und jederzeit widerrufen werden kann.
Wenn ich eine Übung oder Methode anleite, die körperlichen Kontakt und physische Nähe beinhaltet, kommuniziere ich dies im Vorhinein allen Beteiligten klar und biete eine Möglichkeit zur Mitwirkung ohne Körperkontakt.

Beachtung der Intim- und Privatsphäre

Der Schutz der Intim- und Privatsphäre von Teilnehmer:innen und Referent:innen gleichermaßen ist für mich ein hohes Gut. Ich achte und schütze die Intimsphäre aller Beteiligten und respektiere ihr Bedürfnis nach Rückzugsräumen und -phasen. Selbst wenn räumlich keine gesonderten Ruheorte vorhanden sind, biete ich den Teilnehmer:innen jederzeit die Möglichkeit zum inneren Rückzug aus dem Veranstaltungskontext und respektiere ihre entsprechende Entscheidung.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung informiere ich mich vorab unter Schutzaspekten über die örtlichen Gegebenheiten (Sanitäranlagen, Zimmerkonstellationen, Barrierefreiheit, „dunkele Orte“, andere Nutzergruppen etc.) und passe meine Veranstaltungsleitung bei Bedarf an. Die Privatsphäre in den Zimmern der Teilnehmer:innen und Referent:innen achte ich besonders und setze mich für ihre Wahrung ein.

Zulässigkeit von Geschenken

Ich lehne individuelle Geschenke einzelner Teilnehmer:innen wertschätzend ab. Der materielle Wert spielt dabei keine Rolle für mich. Kleine Geschenke der Gesamtgruppe kann ich nach eigenem Ermessen annehmen. Im Kontext von internationalen Projekten beachte ich den kulturellen Hintergrund gesondert.
Geschenke oder Einladungen zum Verzehr kann ich im angemessenen Rahmen gegenüber der Gesamtgruppe oder dem Leitungsteam überreichen/aussprechen. Bevorzugungen Einzelner lehne ich hingegen ab. Ablehnungen von entsprechenden Geschenken/Einladungen stelle ich nicht infrage.

Umgang mit und Nutzung von Medien und Sozialen Netzwerken

Ich erkenne an, dass die Kommunikation zwischen Teilnehmer:innen sehr oft über soziale Netzwerke und digitale Medien erfolgt. Meine Beteiligung an dieser Kommunikationsform wäge ich auch unter Aspekten des Selbstschutzes kritisch ab.
Die Verwendung und Verbreitung von Filmen, Fotos und weiteren Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander (sowie mit der Zustimmung der zuständigen Erziehungsberechtigten) sorgsam entschieden werden. Wenn ich eine missbräuchliche Nutzung (sozialer) Medien wahrnehme, benenne ich diese aktiv und wirke auf eine Strategie zur zukünftigen Vermeidung hin.

Disziplinierungsmaßnamen

Grundsätzlich vermeide ich den Einsatz von Disziplinierungsmaßnahmen gegenüber den Teilnehmer:innen. Im Ausnahmefall erfolgen mögliche disziplinarische Maßnahmen als pädagogisches Mittel ausschließlich unter Einbindung mindestens einer:s weiteren Referenten:in. Ich nehme mit derartigen Maßnahmen keine Bestrafung der betroffenen Person vor, sondern wirke auf die Änderung zukünftigen Verhaltens hin. Alle möglichen Maßnahmen erfolgen nach dem Angemessenheits- und Transparenzprinzip. Ich lehne Kollektivstrafen ab.
Ich selbst bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen einzuleiten. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen haben kann. Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden Ansprechpartner innerhalb der Kommende Dortmund.

(Im Original: Vollständiger Name; Geburtsdatum; Ort, Datum, Unterschrift)