Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Wirtschaftsethik

AVR Caritas:Anlage 2 und 32

Stellenbeschreibung, Eingruppierung und Vergütungsbestandteile in der Altenpflege

Die Eingruppierung und Einstufung von Mitarbeitenden in Einrichtungen der Altenpflege nach den Anlagen 2 und 32 stellt die Personalverantwortlichen vor die Herausforderung, eine AVR-konforme Bewertung vorzunehmen und dabei die Auslegung der Tätigkeitsmerkmale, die Erfordernisse der Praxis sowie die Vorgaben der Rechtsprechung gleichzeitig zu berücksichtigen. Bei einem Wechsel innerhalb der Caritas müssen ferner Einzelfragen der Einstufung geklärt werden. Hinweise aus der Praxis für die Praxis der Stellenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung vervollständigen den Studientag.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • RA Marc Hasselmeyer