Tagungshaus
Für Schulträger bestehen die gleichen Pflichten wie bei anderen kirchlichen Trägern, die MAVO in ihren Einrichtungen anzuwenden und mit ei-ner Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzu-arbeiten. Bei einer fehlerhaften Anhörung der MAV besteht bspw. die Gefahr, dass die Kündi-gung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist. Verletzungen der Rechte der MAV ziehen re-gelmäßig Rechtsstreitigkeiten vor dem Kirchli-chen Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle nach sich. Auf Dienstgeberseite bestehen insbe-sondere bei den Zustimmungstatbeständen re-gelmäßig Unsicherheiten, die leicht zur Ursache für vermeidbare Konflikte werden können. Da-gegen kann der konstruktive Einbezug der MAV Arbeitsbedingungen positiv gestalten. Viele Be-sonderheiten des kirchlichen Dienstes an der Schule werfen in der Praxis immer wieder Fra-gen auf. Sie sollen rechtlich sauber und praxis-nah geklärt werden.
Das Ziel des Studientags in Kürze
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Zusammenarbeit mit einer MAV und deren Be-teiligungsrechte dargestellt, die Folgen von Ver-stößen aufgezeigt und durch Fallbeispiele ver-deutlicht. Insbesondere wird auf typische Fragen im Umgang mit der MAV an Schulen eingegan-gen.
21.06.2018 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
siehe Veranstaltungsflyer
Kosten:
180,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Kursnr.:
C04DOBD1GD