Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Wirtschaftsethik

Einführung in die MAVO

Beteiligungsrechte und spezielle Fragen zur MAVO für Träger und Schulen

Für Schulträger bestehen die gleichen Pflichten wie bei anderen kirchlichen Trägern, die MAVO in ihren Einrichtungen anzuwenden und mit ei-ner Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzu-arbeiten. Bei einer fehlerhaften Anhörung der MAV besteht bspw. die Gefahr, dass die Kündi-gung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist. Verletzungen der Rechte der MAV ziehen re-gelmäßig Rechtsstreitigkeiten vor dem Kirchli-chen Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle nach sich. Auf Dienstgeberseite bestehen insbe-sondere bei den Zustimmungstatbeständen re-gelmäßig Unsicherheiten, die leicht zur Ursache für vermeidbare Konflikte werden können. Da-gegen kann der konstruktive Einbezug der MAV Arbeitsbedingungen positiv gestalten. Viele Be-sonderheiten des kirchlichen Dienstes an der Schule werfen in der Praxis immer wieder Fra-gen auf. Sie sollen rechtlich sauber und praxis-nah geklärt werden.
Das Ziel des Studientags in Kürze
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Zusammenarbeit mit einer MAV und deren Be-teiligungsrechte dargestellt, die Folgen von Ver-stößen aufgezeigt und durch Fallbeispiele ver-deutlicht. Insbesondere wird auf typische Fragen im Umgang mit der MAV an Schulen eingegan-gen.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Bäckerei Mertens
  • Golo Busch
  • IN VIA Akademie/Hotel