Tagungshaus
Bei der Befristung des Arbeitsverhältnisses werden dem Dienstgeber große Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume eingeräumt. Für eine korrekte befristete Beschäftigung ist dabei die Kenntnis der komplexen Materie des Befristungsrechts unerlässlich.
In diesem Seminar sollen ausgewählte Schwerpunkte des Befristungsrechts dargestellt und die jüngste Rechtsprechung des BAG aufgezeigt werden. Hierzu zählen die gerichtlichen Vorgaben zu den Befristungsgründen, insbes. zur Vertretung bei Krankheit und Elternzeit, bei vorübergehendem Personalbedarf, zur Drittmittelfinanzierung und Projektbefristung. Die Befristung auf Wunsch des Mitarbeiters nach Eintritt in die Altersrente soll für den kirchlichen Bereich erörtert werden. Bei der sachgrundlosen Befristung soll das Problem der Vorbeschäftigung mit dem BAG-Urteil, die Befristungsverlängerung und die Vertragsänderung im Vordergrund stehen. Fallbeispiele zeigen den rechtlichen Rahmen für die Praxis auf.
03.07.2018 09:15 Uhr – 16:30 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
180,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
25
Kursnr.:
D04DOBD1G1