Tagungshaus
Als Leiter oder Verantwortlicher einer IT-Abteilung sind Sie für die technische Umsetzung des Datenschutzes verantwortlich. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten sind besondere Sorgfalt und Sensibilität geboten.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) unmittelbar geltendes Recht in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen ihre eigenen Datenschutzregelungen weiter anwenden, wenn sie mit der EU-DSGVO „in Einklang“ gebracht werden. Diese eigene Datenschutzregelung gibt neben den staatlichen Gesetzen in der Katholischen Kirche durch Vorschriften und Anordnungen vor, wie solche Daten zu schützen sind.
10.12.2018 09:15 Uhr – 16:30 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
60,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
40
Kursnr.:
D04DOBK1H2