Tagungshaus
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt in einigen Passagen immer wieder Anlass, über die richtige Lesart und Anwendung in der Praxis zu streiten. Davon zeugen nicht zuletzt zahlreiche Rechtstreitigkeiten und (zum Teil höchstrichterliche) Urteile. Insbesondere wird auf das neue wegweisende Urteil des BAG (6 AZR 161/16 vom 23. März 2017) eingegangen zu Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeitkräften. Bei unserer Tagung werden die neuralgischen Punkte anhand der Rechtsprechung und mit Blick auf typische Praxisprobleme erläutert:
- Pflicht zur Förderung der Teilzeit und Benachteiligungsverbot
- Verfahren und Entscheidungsspielräume bei der Verringerung von Arbeitszeit
- Vorrang der Erhöhung einzelner Beschäftigungsumfänge vor Neueinstellungen
- Rahmenbedingungen für die Arbeit auf Abruf und Arbeitsverträge mit flexiblem Beschäftigungsumfang
- Mögliche Gründe und Voraussetzungen für eine Befristung
- die von der Rechtsprechung entwickelte „Befristungsampel“
- Form- und Informationspflichten
Selbstverständlich werden auch die speziellen Regelungen in KAVO und AVR zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen und zur Befristung mit herangezogen. Neben Rechtsprechungsbeispielen und Konfliktfällen aus dem Bereich von Kirche und Caritas können auch die von den Teilnehmenden mitgebrachten Zweifelsfragen mit dem Referenten diskutiert werden. Ziel der Tagung ist die Verbesserung der MAV-Kompetenz, darauf zu achten, das alle in Teilzeit oder Befristung tätigen Mitarbeiter „nach Recht und Billigkeit“ (§ 26 MAVO) behandelt werden.
05.02.2019 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
60,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
40
Kursnr.:
E04DOBM3L4