Tagungshaus
Die Mitarbeitervertretungsordnung sieht vor, dass die MAVen bei Rechtstreitigkeiten mit Ihrem Dienstgeber die Möglichkeit haben, das Kirchliche Arbeitsgericht anzurufen. Auch die Einigungsstelle kann von der MAV in bestimmten Fällen angerufen werden, etwa im Rahmen des Antragsrechts gem. § 37 MAVO oder in Streitigkeiten über die Freistellung der Mitarbeitervertreter gem. § 15 MAVO.
Die Tagung informiert über
• Anlässe und Vorbereitung zur Anrufung von KAG und Einigungsstelle
• Den Weg von der Beratung über die Beschlussfassung bis zur Formulierung von Anschreiben und Anträgen an die jeweils zuständige Instanz
• Inhaltliche Hab-Acht-Punkte, Antragsziele und Begründungen
09.04.2019 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
60,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
40
Kursnr.:
E04DOBM3L7