Tagungshaus
Sozialleistungen für EU-Migrantinnen und Migranten
Bei allen Sozialleistungen, nicht nur beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe, müssen für Migranten besondere Zugangsvoraussetzungen und Einzelfallbetrachtungen berücksichtigt werden. Je nach Grund und Dauer des Aufenthaltes, der Dauer der Arbeitssuche, der Anerkenntnis von Arbeitnehmereigenschaft oder Familienstatus können Leistungen bezogen werden oder verweigert, bzw. eingeschränkt. Einerseits ermöglicht das Freizügigkeitsgesetz der EU weitgehende Aufenthaltsmöglichkeiten, anderseits schränkt der Gesetzgeber diese faktisch ein. Zahlreiche Gerichtsurteile schaffen zunehmend Klarheit, in welchem Umfang Sozialleistungen möglich sind. Neben den Gesetzesgrundlagen werden diese Urteile im Studientag vorgestellt und mit Beispielen veranschaulicht.
Vorkenntnisse sind zur Teilnahme am Studientag nicht erforderlich. Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden.
Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung
15.05.2019 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
50,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
35
Kursnr.:
E04DOPS2E3