Tagungshaus
Die Gesetzeslage zu den Sozialleistungen für EU-Migratn*innen wird immer undurchsichtiger. Einige Gerichte bestätigen den Sozialhilfeanspruch, manche den auf Arbeitslosengeld II. In anderen Fällen wurde ein Anspruch gerichtlich ganz verneint. Eine interne „Arbeitshilfe“ der BA an alle Jobcenter erschwert zusätzlich vielen EU-Migrant*inen den Zugang zum Arbeitslosengeld II. Darübehinaus müssen bei allen anderen Sozialleistungen Zugangsvoraussetzungen und besondere Probleme berücksichtigt werden. Je nach Grund und Dauer des Aufenthaltes, der Dauer der Arbeitssuche, der Anerkenntnis von Arbeitnehmereigenschaft oder Familienstatus können Leistungen bezogen werden oder sie werden verweigert bzw. eingeschränkt. Das Freizügigkeitsgesetz/EU ermöglicht einerseits weitgehende Aufenthaltsmöglichkeiten, anderseits versuchen Sozialleistungsgesetze dies durch Ausgrenzung faktisch einzuschränken.
Neben den Gesetzesgrundlagen werden relevante Urteile vorgestellt und anhand von Beispielen anschaulich.
Vorkenntnisse sind zur Teilnahme nicht erforderlich. Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden.
Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung
Referent:
Helmut Szymanski
29.09.2020 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
50,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
25
Kursnr.:
H04DOPS2E1