Tagungshaus
Es ist rechtliche Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts, die MAVO in kirchlichen Einrichtungen anzuwenden und mit der Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzuarbeiten. Bei einer fehlerhaften Anhörung der MAV besteht bspw. die Gefahr, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist. Verletzungen der Rechte der MAV ziehen regelmäßig Rechtsstreitigkeiten vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle nach sich. Auf Dienstgeberseite bestehen insbesondere bei den Zustimmungstatbeständen regelmäßig Unsicherheiten, die leicht zur Ursache für vermeidbare Konflikte werden können. Dagegen kann der konstruktive Einbezug der MAV Arbeitsbedingungen positiv gestalten. Alle Fragen der Teilnehmenden aus der Praxis sollen rechtlich sauber und praxisnah geklärt werden.
In dieser ausführlichen Fortbildung zur MAVO liegen die Schwerpunkte auf Rechtsstellung der MAV und vielen sich daraus ergebenden Fragen der Praxis, etwa zur Unterstützung von MAVen des Dienstgebers bei der Gründung, dem häufig strittigen Umfang von Schulungen, ihren Aufgaben (und deren Grenzen), ihr Schutz und Sanktionen bei Pflichtverletzungen u.w.m.
Dieser Studientag wird im Sep. 2021 ergänzt durch einen zweiten Studientag zu den Beteiligungsformen von der Anhörung bis zum Antragsrecht mit einem Schwerpunkt auf den Rechten der MAV und ihren Grenzen.
Das Ziel des Studientags in Kürze
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Zusammenarbeit mit einer MAV und deren Beteiligungsrechte dargestellt, die Folgen von Verstößen aufgezeigt und durch Fallbeispiele verdeutlicht.
Hilfreich mitzubringen!
- Exemplar der MAVO
30.06.2021 09:15 Uhr – 17:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
230,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Dokumente:
Ausführliche Beschreibung
(216.52 KB)
Kursnr.:
I04DOBD1G2