Tagungshaus
"In Deutschland ist der Kirche durch das Grundgesetz die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten [...]" Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst, Präambel
Am 09. Dezember letzten Jahres wurde die Novellierung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" in der Fassung vom 22. November 2022 von Diözesanadministrator Monsignore Dr. Michael Bredeck für das Erzbistum Paderborn vorläufig in Kraft gesetzt.
Die Revision der Grundordnung, als auch dieser zugehörige "Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst" sind Dokumente, die die Rahmenbedingungen des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland festlegen.
Angestoßen durch veränderte gesellschaftliche und rechtliche Bedingungen, politische Entwicklungen, als auch durch die Initiative "Out in Church" wurde eine Weiterentwicklung der Dokumente notwendig, die von nun an für alle Mitarbeitenden des Erzbistums, wie auch für ehrenamtlich Tätige, Ordensleute und Priester gilt. So stehen nun die Türen zum kirchlichen Dienst beispielsweise Menschen "unabhängig von [...] ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform" oder auch Wiederverheirateten offen. "Der Kernbereich privater Lebensgestaltung [...] bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen". Nun haben sich die neuen Richtlinien im öffentlichen und vor allem im politischen Diskurs zu bewähren und zu zeigen, dass sie in der Praxis gelebt werden. Der erste Schritt hierfür ist die Umsetzungen in den einzelnen Gemeinden, Einrichtungen und Dienststellen.
Die Umsetzung vor Ort erfolgt für die Dienstgemeinschaft durch kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber.
Am Informations- und Beratungstag zur Grundordnung sollen alle nötigen Informationen vermittelt werden, damit die reibungslose Umsetzung vor Ort gelingt. Hierzu werden neben der praktischen Perspektive der Umsetzung im Erzbistum auch die sozialethische und kirchenrechtliche, als auch die juristische Perspektive eröffnet.
Zusätzlich zu reichlich Raum für Rückfragen und Diskussion mit den Referenten wird am Veranstaltungstag auch die Möglichkeit geschaffen, unter Dienstgeberinnen und Dienstgebern in Austausch zu treten und sich über mögliche Maßnahmen in der Praxis auszutauschen.
Referenten:
Domkapitular Dr. Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen:
"Theologische, sozialethische und politische Anmerkungen zur Novelle der Grundordnung"
Frank Rosenberger, Bereichsleiter Personal und Verwaltung des Erzbistums Paderborn:
"Implikationen für die Praxis - die neue Grundordnung in der praktischen Umsetzung im Erzbistum Paderborn"
Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft in Dortmund:
"Rechtliche Aspekte der Grundordnungsrevision"
Tagesablauf:
9:15 Begrüßung und Einführung in den Tag
9:30 bis 10:15 Uhr Vortrag von Domkapitular Dr. Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen: "Theologische, sozialethische und politische Anmerkungen zur Novelle der Grundordnung"
10:15 bis 10:30 Uhr Zeit für Rückfragen und Diskussion
15 min Kaffeepause
10:45 bis 11:30 Uhr Vortrag Frank Rosenberger, Bereichsleiter Personal und Verwaltung des Erzbistums Paderborn: "Implikationen für die Praxis - die neue Grundordnung in der praktischen Umsetzung im Erzbistum Paderborn"
11:30 bis 12:00 Uhr Zeit für Rückfragen und Diskussion
60 min Mittagspause
13:00 bis 14:30 Uhr Vortrag Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft in Dortmund: "Rechtliche Aspekte der Grundordnungsrevision"
14:30 bis 15:00 Uhr Zeit für Rückfragen und Diskussion
15 min Kaffeepause
15:15 bis 16:00 Uhr Möglichkeiten zum Austausch unter Dienstgeberinnen und Dienstgebern
23.03.2023 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
130,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
80
Kursnr.:
M04DOBD1G5