Tagungshaus
Es ist rechtliche Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts, die MAVO in kirchlichen Einrichtungen anzuwenden und mit der Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzuarbeiten. Sie gilt für Dienststellen, Einrichtungen und sonstige selbständig geführten Stellen katholischer Dienstgeber:innen. Geregelt werden neben der Mitbestimmung auch die Rechte und Pflichten der beiden Seiten. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen haben beispielsweise umfangreiche Fortbildungsansprüche. Um mit den Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen „auf Augenhöhe“ vertrauensvoll zusammenzuarbeiten ist auch für Geschäftsführungen, Vorstände, Leitungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler:innen eine vertiefte Kenntnis der MAVO unentbehrlich. In dieser Fortbildung werden die Teilnehmenden nach allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur MAVO über die unterschiedlichen Beteiligungsrechte bei der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen informiert. Rechte und Pflichten beider Seiten werden erörtert und Grundlagen der Zusammenarbeit vertieft.
Das Ziel des Studientags in Kürze
In dieser Veranstaltung werden rechtliche Grundlagen für eine kooperative Zusammenarbeit von Dienstgeber:in und
Mitarbeitervertretung vermittelt. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die Beteiligungsrechte gelegt.
Referentin:
Seit 2007 Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, seit 2008 Referentin in den Bereichen Arbeitsrecht und Mitarbeitervertretungsordnung, 2015 absolvierte sie den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht, seit 2016 Rechtsanwältin bei der BPG-Unternehmensgruppe (später Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft) und seit 2019 Externe Datenschutzbeauftragte (GDDcert. EU).
14.11.2023 09:15 Uhr – 17:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
230,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
37
Dokumente:
Flyer zur Veranstaltung
(449.36 KB)
Kursnr.:
N04DOBD1G2