Tagungshaus
Der Kirchliche Gesetzgeber hat das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) erlassen, das die Kirchliche Datenschutzordnung ablöst. Dieses neue Gesetz wird in der Veranstaltung vorgestellt und somit eine Einführung in den Datenschutz unternommen werden. Die Mitarbeitervertretungen sind z. B. über die §§ 29 Abs. 1 Nr. 1 u. 3; 36 Abs. 1 Nr. 5 u. 9 MAVO betroffen.
Aber die MAV prägt durch die Art ihrer Arbeit die Kultur in einer Einrichtung. Daher ist es notwendig, dass sie informiert ist über den Umgang mit Mitarbeiterdaten und deren Hintergrund kennt. Denn gem. § 26 Abs.1 S.2 MAVO ist die MAV dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden, so dass datenschutzrechtliche Aspekte auch Gegenstand der Dienstgebergespräche oder gem. § 27 Abs. 1 MAVO der Dienstgeberinformationen sein können.
Wo überall muss es Datenschutzbeauftragte geben? Was sind deren Kompetenzen? Welche Bedeutung kommt dem Kirchlichen Datenschutzzentrum der nordrhein-westfälischen Bistümer zu? An wen wendet man sich um Rat? Wie geht die MAV selbst mit den Daten der Mitarbeiter in ihrem eigenen Verantwortungsbereich um?
U.a. diese Fragen werden anhand praktischer Beispiele aus der MAV-Alltagsarbeit während der Veranstaltung thematisiert.
Um eine bessere Berücksichtigung der Teilnehmeranliegen zu gewährleisten, lassen sich Fragen an Herrn Evers vorab richten, auf die dann in der Veranstaltung eingegangen wird: raimund-josef.evers@bistum.es
07.11.2024 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgesagt
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
110,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Kursnr.:
P04DOBM301