Tagungshaus
Der Gesetzgeber und noch mehr die Rechtsprechung haben im Bürgergeld (SGB II und SGB XII) zusätzliche Leistungen vorgesehen; z.B. Renovierungsbeihilfe, Fahrtkosten beim Umgangsrecht, für die Wohnung einzelne Einrichtungsgegenstände oder der Ergänzungsbedarf nach Trennung. Anderseits werden Leistungen oft als Darlehn vergeben und mit Einbehaltungen vom Regelbedarf zurückgefordert. Die Rechtsentwicklung wird mit zahlreichen Beispielen, Antragsformulierungen und Berechnungen anschaulich vorgestellt.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Beispiele aus eigener Beratung können gerne eingebracht werden.
Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung
Ihr Gesprächspartner: Helmut Szymanski
12.11.2024 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
frei
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
70,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Kursnr.:
P04DOPS2E2