Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber

Einführung in die MAVO

Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung

Die MAVO gilt für Dienststellen, Einrichtungen und sonstige selbstständig geführte Stellen katholischer Dienstgeber. Sie regelt die Mitbestimmung sowie Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen besuchen regelmäßig Fortbildungen und sind häufig gut geschult. Um mit den Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen informiert und wertschätzend zusammenzuarbeiten ist auch für Geschäftsführungen, Vorstände, Leitungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler eine vertiefte Kenntnis der MAVO unentbehrlich. Die Einführungsveranstaltung zur MAVO bietet Einblicke in die Grundlagen, sowie aktuelle Rechtsprechungen. Darüber hinaus sind Sie als Teilnehmende herzlich eingeladen eigene Beispiele aus der Praxis zu platzieren, die im Seminar Klärung finden.

Im Rahmen des Seminars werden die Teilnehmenden über die unterschiedlichen Mitwirkungsrechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen informiert. Es werden auch die Grenzen der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen sowie die Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen der Mitarbeitervertretungen dargestellt. Ziel ist die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für eine vertrauensvolle, praxisbezogene und effiziente Zusammenarbeit des Dienstgebers mit der Mitarbeitervertretung. Die Teilnehmenden erhalten umfangreiche Unterlagen.
Es bietet sich an, etwaige Gesetzestexte (MAVO, AVR) zur Veranstaltung mitzubringen.

Info Referent*in:
Rechtsanwalt Golo Busch, Dortmund
Seit 1998 Rechtsanwalt, ab 2004 Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Seit Oktober 2022 Rechtsanwalt bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere das kirchliche Arbeitsrecht.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Golo Busch