Mitarbeiter­vertretungen

Eingruppierung nach AVR

Mit dem Zustimmungsantrag des Dienstgebers/ der Dienstgeberin an die MAV, einer Einstellung zuzustimmen, kommt immer auch der Antrag auf Zustimmung zur Eingruppierung. Dann gibt es natürlich noch losgelöst von einer Neueinstellung Anträge., die eine Höher- oder Rückgruppierung zum Inhalt haben.
Und da fangen die Fragen an: Welche Anlage? Welche Entgeltgruppe? Gibt es vielleicht „besondere Schwierigkeiten bei der Aufgabe? Wie ordnet man einen IT- Fachmenschen der Anlage 2 zu??? Was sagt die Rechtsprechung?
Dieser Informationstag soll helfen, den Einstieg zu finden und sich die Struktur der AVR betreffs der Eingruppierung zu erschließen. Fälle werden gemeinsam beispielhaft erarbeitet. Wenn Sie konkrete Fragen haben, schicken Sie sie bitte bis zum 31. Januar 2025 an martina.luft@kommende-dortmund.de.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Martin Schenk