Tagungshaus
In den letzten Jahren kommt es verstärkt zu Betriebsübergängen, Fusionen und Teilbetriebsübergängen in allen Bereichen: Kindergarten, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Gemeindeverbänden u.v.m.
Die individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang werden im Rahmen dieser Schulung dargestellt. Hierzu gehören insbesondere
die Weitergeltung der Regelungen des Dritten Wegs (KAVO, AVR),
die Anwendbarkeit der Regelungen über die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der KZVK,
die Fortgeltung der Dienstvereinbarungen,
die Zuständigkeit der MAV für die Mitarbeiter/innen in der Einrichtung.
In diesem Zusammenhang werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der MAV erörtert. Durch die Kenntnis der Rechtslage soll die MAV in die Lage versetzt werden, im Stadium der Planung auf die beabsichtigte Maßnahme Einfluss zu nehmen. Die Schulung ersetzt nicht eine individuelle Beratung einzelner Einrichtungen.
Rechtsanwalt Thomas Schmitz
24.03.2025 09:30 Uhr –
25.03.2025 15:00 Uhr
frei
Ort:
Kath. Akademie Schwerte
Kosten:
300,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
24
Kursnr.:
Q04DOBM3LC