Tagungshaus
Richter:innen, Soldat:innen, Polizist:innen aber auch Bundeskanzler:in und Minister:innen sind Amtspersonen. Von Ihnen erwarten wir, dass sie selbstverständlich ihre persönlichen Wünsche, Interessen und Gefühle hinter ihre amtlichen Aufgaben zurückstellen, zumindest dann, wenn Sie als Amtsperson tätig werden. Als Mitarbeitervertreter:in sind Sie ebenfalls so etwas wie innerbetriebliche Ehren-Amtspersonen: Sie sind gewählte Arbeitnehmerinteressenvertreter:innen. Ihre Kolleg:innen haben Sie mit diesem Ehrenamt betraut. Aber was genau sind diese Anforderungen an dieses Amt? Wie definiert sich die Rolle als Mitarbeitervertreter:in, wie unterscheidet sie sich von der als Mitarbeiter:in? Lassen sich beide Rollen miteinander in Einklang bringen und wenn, wie? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Kurs.
22.05.2025 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
frei
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
110,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Kursnr.:
Q04DOBM3N3