Tagungshaus
»Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.« So lautet Artikel 1 der UN-Menschenrechtscharta - oder offiziell der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte".
Am 10. Dezember 1948 hat sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte bekannt. Die Deklaration enthält 30 verbriefte Artikel, die jedem Menschen auf dieser Erde universelle und unteilbare Rechte garantieren. Das Recht, zu denken und zu sagen, was man möchte; zu glauben, an wen man möchte; geschützt zu sein vor Diskriminierung, Folter und Verfolgung; oder zu heiraten, wen man liebt ...
Nach über 70 Jahren besitzen die Menschenrechte immer noch eine erstaunliche Aktualität. Gleichzeitig lässt sich festhalten, dass die Menschenrechte immer noch nicht überall umgesetzt wurden, obwohl sie universell für alle Menschen gelten. Der Seminartag führt in die Bedeutung der Menschenrechte ein und zeigt auf, welche Lücken es bei der Umsetzung - auch in Deutschland - noch gibt.
Eine Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln, über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wurde über die AKSB beantragt.
27.06.2025 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
Keine Anmeldung möglich
Veranstaltung für geschlossenen Teilnehmerkreis
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
Dieses Seminar ist kostenfrei.
Maximale Teilnehmerzahl:
22
Kursnr.:
Q04DOPP8B1