Mitarbeiter­vertretungen

Arbeitszeitgestaltung - Recht und Praxis

AVR II für alle MAVen aus dem AVR-Bereich

Die vorherige Teilnahme an der AVR I Schulung wird empfohlen.
In Sachen Arbeitszeit geht in der Einrichtung nichts ohne die Mitarbeitervertretung. Die MAV bestimmt mit bei der täglichen Arbeitszeit, der Pause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; damit bedarf der Dienstplan der Zustimmung der MAV.
Um in dieser wichtigen Aufgabe verantwortungsvoll gerecht werden zu können, braucht es ausgewiesene Kenntnisse in den Grundsätzen des Arbeitsgesetzes und der Besonderheiten der Arbeitszeitregelungen nach AVR unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.
In dieser Tagung werden die verschiedenen Varianten der Arbeitszeitregelung nach AVR ausführlich dargestellt, anhand von Fallbeispielen werden Typische Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung bearbeitet. Neben der allgemeinen Themen (Lage und Umfang der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten) und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Überstunden stehen unter anderem folgende Aspekte zur Information und Diskussion:
- Betriebsübliche und dienstplanmäßige Arbeitszeit
- Wochenarbeitszeit und Soll-Stunden Berechnung
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Mehrarbeit und Überstunden
- Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Bereitschaft und Rufbereitschaft
- Zustimmung der MAV

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Martin Schenk