11.09.2020

Demokratie ernst nehmen: Jetzt ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche!

Ein Wahlrecht für Kinder kann Demokratie und Volkssouveränität umfassender verwirklichen. Kinder sollten wählen dürfen: entweder bereits dann, wenn sie sich selbstständig in Wählerlisten eintragen können, oder alternativ, sobald sie das 14. Lebensjahr erreicht haben. Schnell kommen Zweifel an Sachlichkeit und Reife von Kindern und Jugendlichen auf. Doch man möge sich bitte einmal mit den Anliegen der Fridays-for-Future-Bewegung befassen (und dann mit denen der Erwachsenen von Pegida vergleichen), bevor man der Jugend ihre Weitsicht abspricht.

„Werde ich dafür gewählt?“ - Politiker*innen folgen bei der Wahl ihrer Themen immer auch diesem Eigeninteresse. Wer die Schwerpunkte der letzten Regierungen oder die Coronakrise Revue passieren lässt, wundert sich kaum, dass die Anliegen von Eltern, Kindern und Jugendlichen kaum Widerhall finden. Das Recht, wählen zu dürfen, ist nämlich deshalb so fundamental, da den eigenen Anliegen für das Zusammenleben Nachdruck verliehen werden kann. Nicht in Frage kommt dagegen ein Wahlrecht für Familien, bei dem die Eltern das Recht stellvertretend für ihre Kinder ausüben, denn es missachtet den Grundsatz „Eine Person, eine Stimme“.

Ein Wahlrecht für Jugendliche ab 14 Jahren bedeutet, dass jeder Staatsbürger, jede Staatsbürgerin im Effekt eine einzige Bundestagswahl früher zur Wahl aufgerufen ist – statt, je nach Geburts- und Wahljahr, zum ersten Mal im Alter von 21 Jahren eine Bundestagswahl mitbestimmen zu dürfen. Regierungen repräsentieren dadurch in höherem Maß den Volkswillen, weil sie durch eine breitere Bevölkerung legitimiert sind.