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Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, bekleiden sie lediglich knapp ein Viertel der politischen Ämter. Darum haben Brandenburg und Thüringen ein Gesetz für quotierte Wahllisten für die Landtagswahlen verabschiedet, um endlich eine gleiche Verteilung der Mandate zwischen Männern und Frauen herzustellen.
Nach dem Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat nun auch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg das Paritätsgesetz gekippt – und das ist gut so. Nicht weil der Frauenanteil in den Landtagen so niedrig bleiben soll, sondern weil es verfassungswidrig ist. Die Verfassungsgerichte haben es nicht zugelassen, dass die Artikel 21 Abs. 1 GG (Freiheit der Parteien) und 38 Abs. 1 GG (Recht jedes Bürgers gewählt zu werden) durch Artikel 3 Abs. 2 GG zum Abbau bestehender Nachteile zwischen Männern und Frauen eingeschränkt werden. Doch selbst ein verfassungskonformes Paritätsgesetz bekämpft nicht die Ursache, sondern lediglich die Symptome der fehlenden paritätischen Zusammensetzung der Landtage.
Die Streitigkeiten um die Notwendigkeit des Paritätsgesetzes lenken vom eigentlichen Problem ab: Warum sind so wenig Frauen in der Politik? Friedrich Merz erklärte kürzlich bei Markus Lanz, dass es in der Politik viele Abendsitzungen gäbe und manche Entscheidung beim anschließenden Bier getroffen würde. Das sei für viele Frauen nicht machbar. Im Klartext: Politische Prozesse haben eine familienfeindliche Struktur und es wird als selbstverständlich gesehen, dass Frauen immer noch den Großteil dieser Familienarbeit leisten.
Um mehr Frauen die Übernahme eines politischen Mandats zu ermöglichen, benötigen wir daher kein Paritätsgesetz, sondern einen gesellschaftlichen Wandel und die Veränderung politischer Entscheidungsprozesse. Hierzu müssen Strukturen, die traditionelle Rollenmuster manifestieren (wie das Ehegattensplitting), abgeschafft und die Familienarbeit von Vätern gefördert werden. Vor allem benötigen wir jedoch familienfreundliche Arbeitsbedingungen in der Politik für Frauen und Männer.
Robert Kläsener
Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, bekleiden sie lediglich knapp ein Viertel der politischen Ämter.
Darum haben Brandenburg und Thüringen Paritätsgesetze verabschiedet, die nun jedoch von den Landesverfassungsgerichten gekippt wurden. Gut so, weil sie verfassungswidrig sind und nicht die Ursachen der fehlenden Parität bekämpfen. Robert Kläsener, Fachbereichsleiter Politische Bildung, kommentiert im StandPUNKT