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The Conference House
Die Inflation hat bedrohliche Ausmaße erreicht: Die Energiepreise sind exorbitant gestiegen und für die Lebensmittelpreise gilt ähnliches. Ein Ende ist nicht abzusehen, da der Krieg in der Ukraine weiter tobt. Und selbst wenn er enden würde, sind die Folgen für die Wirtschaft nicht absehbar, da mit den politischen Erschütterungen, die dieser Krieg auslöste, auch das internationale Wirtschaften aus den Fugen geraten ist.
Das hat tiefgreifende soziale Folgen: Während die Preissteigerungen für Menschen mit gutem und mittlerem Einkommen ärgerlich, aber verkraftbar sind, führt dies bei den Menschen, die auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen sind, zur Existenzangst. Sie haben keine Rücklagen, die sie flüssigmachen können.
Darauf muss die Politik reagieren. Während der Regelsatz für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) seit Beginn des Jahres um 0,7 Prozent gestiegen ist, geht das Statistische Bundesamt gegenwärtig von einer Inflationsrate von fast acht Prozent aus. Ein krasses Missverhältnis.
Deshalb fordert z. B. der Diözesancaritasverband des Bistums Münster eine Erhöhung des Regelsatzes für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auf mehr als 600 Euro im Monat und zusätzlich Einmal-Zuschüsse für die bedürftigen Menschen, um der neuen Situation Rechnung zu tragen, damit sie nicht unter einseitiger Ernährung leiden oder frieren müssen. Das ist die Solidargemeinschaft ihren Mitbürgern schuldig. Die Politik darf das Problem nicht auf Kleiderkammern und Tafeln abwälzen. Die Gewährleistung auf eine angemessene staatliche Unterstützung ist ein Gebot, das sich aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ergibt.
Warum die Forderung des Diözesancaritasverbandes des Bistums Münster zu einer Erhöhung des Regelsatzes für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auf mehr als 600 Euro im Monat ein Gebot der Menschenwürde ist, erläutert Burkhard Becker in seinem Stand•PUNKT.
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