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The Conference House
Die neue Entgeltordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege lehnt sich zwar in Systematik und Begrifflichkeiten an die bisherigen Regelungen zur Eingruppierung und Stellenbewertung an, jedoch wurden viele der bisherigen Tätigkeitsmerkmale in der Pflege inhaltlich neu definiert, andere vollständig entfernt, redaktionell neu bearbeitet oder im Aufbau neu strukturiert. Die Kr-Anwendungstabelle in Anhang B der Anlage 31 und der Anlage 32 zu den AVR wird durch die neue P-Tabelle ersetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nunmehr in die nach der neuen Entgeltordnung zutreffende Entgeltgruppe eingruppiert. Es ist dabei zu klären, welchen Merkmalen der neuen Entgeltordnung die auszuübende Tätigkeit nun entspricht.
Die Mitarbeitervertretung ist an diesem Vorgang zu beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale auf den Einzelfall zutreffend erfolgt, die MAV hat mit ihrem Zustimmungsrecht das Recht auf Richtigkeitskontrolle. Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt.
Dazu referieren Martin Schenk, Vorsitzender der DiAG MAV und Mitglied der Regionalkommission NW sowie Thomas Rühl, Mitglied des Vorstands (Leitungsausschusses) der Arbeitrechtlichen Kommission. Sie bieten einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung, benennen Besonderheiten und beschreiben die Kompensation der Entgelterhöhung. Es wird die Fähigkeit vermittelt, die Überleitung zu verstehen und nachvollziehen zu können.
Diese Informationen bieten wir zu drei alternativen Terminen an: Montag, den 20. Februar, Montag, den 13. März, sowie Montag, den 27. März 2017.
Anmeldungen bitte schriftlich an Fr. Kister: kister@kommende-dortmund.de oder direkt über die Kommende-Homepage.