Institute
The Conference House
Die Kindergrundsicherung wurde 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart. Bundesfamilienministern Lisa Paus hat ursprünglich 12 Milliarden Euro für dieses Vorhaben gefordert. Bundesfinanzminister Christian Lindner ist nicht bereit mehr als 2 Milliarden zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig will er Unternehmen mit Hilfe des Wachstumschancengesetzes entlasten, daher hat Bundesfamilienministern Paus dem Entwurf dieses Gesetzes von Bundesfinanzminister Lindner im Kabinett in der letzten Woche nicht zugestimmt.
Was ist das Ziel des Haushaltsentwurfs? In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?
Ziel sollte für den Einzelnen und die Gesellschaft sein, allen gleiche Chancen für ihre Entwicklung zu ermöglichen. Ganz sicherlich ist „nur“ Geld nicht der Weg, der ohne eine entsprechende Infrastruktur Chancengleichheit ermöglicht: Es bedarf auch (kostenfreier) Kitas, qualifizierten Personals, Betreuung in der Schule und bei den Hausaufgaben, gutes Essen in den Schulen und vieles mehr. Wie gesagt: Um das unstrittige Ziel Chancengleichheit zu erreichen, bedarf es nicht nur finanzieller Mittel in den Händen der Familien. Aber es muss als ein wichtiger Baustein gewährleistet sein. Die Folgen von Armut bei Menschen sind hinlänglich erforscht: schlechtere Gesundheit, geringeres Selbstwertgefühl, eine große Wahrscheinlichkeit im Kreislauf der Armut zu bleiben.
Die Kindergrundsicherung ist Ausdruck des elementaren Rechts jedes Heranwachsenden, dass der Staat seiner Wächterfunktion nachkommt und allen Teilhabe an Bildung und Entwicklung ermöglicht. Und sie ist auch Selbstzweck: Wir brauchen Kinder und Jugendliche, die an sich glauben, die an der Gesellschaft teilnehmen, die sich einbringen und sich weiterbilden. Wir brauchen diese Menschen für den sozialen Frieden und auch als Mitarbeitende in Unternehmen.
Da wo es die Familien nicht aus eigener Anstrengung schaffen, ist es Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft sie zu befähigen und zu ermächtigen, damit sie langfristig unabhängig von Transferleistungen leben können.
Interessen von Unternehmen und Kindern sollten nicht gegenseitig ausgespielt werden. Wirtschaftliche Prozesse bedürfen auch der Optimierung (Stichwort: Bürokratie). Aber die Auffassung, wenn es den Unternehmen gut geht, geht es allen gut, greift zu kurz. Nicht entweder oder ist gefragt, sondern eine ganzheitliche Herangehensweise.
Warum es zu kurz greift unternehmerische Interesse medial gegen die Interessen von Kindern auszuspielen, erläutert Martina Luft in Ihrem Stand•PUNKT.