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The Conference House
Was umgangssprachlich „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt wird, hat die offizielle Bezeichnung „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“. 2023 trat es in Deutschland in Kraft und setzt damit eine Richtlinie der EU um - Folge der medial nicht unbeachtet gebliebenen sog. Whistleblower wie z.B. Edward Snowden.
(Fast) alle Einrichtungen müssen inzwischen reagiert haben und ihren Mitarbeitenden Möglichkeiten eröffnen, Hinweise für Rechtsverstöße abgeben zu können. Die MAVen sind bei der Einrichtung von Meldestellen zu beteiligen.
Dieser Informationstag soll Einblick geben in das Regelungswerk des Gesetzes und nach 1,5 Jahren erste Einschätzungen zur Wahrnehmung der Möglichkeit durch Mitarbeitende, mögliche Probleme und die Rolle der MAV.
Was sind (interne und externe) Meldestellen?
Wie müssen die Meldestellen organisiert und besetzt sein?
Wie sicher und anonym ist die hinweisgebende Person wirklich?
Wie sieht es mit der Vertraulichkeit und der Einhaltung des Datenschutzes aus?
Wie sind MAV und betrieblicher Datenschutz einzubeziehen?
Was ist bei (wissentlichen) Falschbehauptungen?
Gibt es eine Evaluierung betreffs des Meldesystems und des Umgangs mit den Hinweisen?
Raimund Evers, juristischer Referent im Bistum Essen, ist mit dem Thema eng vertraut und führt die Teilnehmenden an diesem Tag in die Materie ein. Darüber hinaus ist Zeit und Raum für den kollegialen Austausch der anwesenden MAV- Mitglieder.
20.02.2025 09:15 H – 16:00 H
Places available
Event location:
Kommende Dortmund
Costs:
110,– EUR
Maximum participants:
30
Course No.:
Q04DOBM302