Institute
The Conference House
Seit 2004 sind die Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, den Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn sie in einem Jahr länger als 6 Wochen krank sind. Das bietet für die Betroffenen Chancen, aber auch einige Gefahren. Die MAVen sollten daher gut informiert sein und ihren Kolleginnen und Kollegen aktive Unterstützung beim Wiedereingliederungsprozess gewähren. Um die Prozessschritte für alle Beschäftigten, vor allem aber für die Dienstgeberseite und die MAV transparent, verbindlich und wirklich hilfreich zu gestalten, ist es sinnvoll, eine Dienstvereinbarung zum Thema abzuschließen.
Die wichtigsten Inhalte unseres Seminars:
- Rechtliche Grundlagen des BEM
- Beteiligung von MAV und Schwerbehindertenvertretung
- Die Rolle von Betriebsarzt und Arbeitsagentur
- Eingliederungsgespräche führen
- Eine Dienstvereinbarung vereinbaren
Fallarbeit:
Wie ist der Ablauf eines BEM-Falls? Arbeiten an konkreten Fällen
17.03.2025 09:15 H –
18.03.2025 15:00 H
Places available
Event location:
Kath. Akademie Schwerte
Costs:
300,– EUR
Maximum participants:
24
Course No.:
Q04DOBM3O1