Social-Ethical Education

Das soziale Entschädigungsrecht

Das zum 01.01.2024 eingeführte Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) bündelt bisherige Hilfen aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Kriegsopferfürsorge, Opferentschädigungsgesetz) und erweitert sowohl den Kreis der Berechtigten als auch den der möglichen Hilfen. Opfer physischer sowie psychischer Gewalt – hierunter fallen auch Fälle von sexueller Gewalt – können Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Opfer von Gewalttaten werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus gleichbehandelt. Schockschadensopfer, also Menschen, die nicht direkte Opfer, aber vom Miterleben der Tat beeinträchtigt sind, erhalten Leistungen, unabhängig davon, ob sie dem Opfer emotional nahestehen.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden (gerne vorher per mail zusenden oder auch zur Veranstaltung mitbringen).

Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung

Ihr Gesprächspartner: Helmut Szymanski