Besuch von G�teverhandlungen beim Arbeitsgericht Dortmund

Informationstag f�r alle MAVen

Das Individualrecht geh�rt nicht zum Aufgabenfeld einer Mitarbeitervertretung, Rechtsberatung darf die MAV nicht leisten. Aber es gibt Ber�hrungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht, so in � 26 Abs. 1 Satz 2 MAVO und im Umfeld von K�ndigungen, die der Dienstgeber ausspricht.
Da ist es hilfreich f�r die Mitarbeitervertreter zu wissen, was den Kollegen erwartet, wenn es z. B. zu einer K�ndigungsschutzklage kommt. Jedem K�ndigungsschutzprozess ist die G�teverhandlung beim Arbeitsgericht vorgeschaltet, die den ersten Kontakt der Prozessbeteiligten mit dem Gericht darstellt und w�hrend derer sich oftmals die Prozesse erledigen. Damit das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht abstrakt bleibt und die Mitarbeitervertreter wissen, welche Wirklichkeit auf ihre Kollegen zukommt, ist es gut, selbst solche Verhandlungen erlebt zu haben und einordnen zu k�nnen.
Aber auch andere Streitigkeiten werden im Rahmen eines G�tetermins verhandelt, so z. B. Klagen des Arbeitnehmers auf Zahlung von Arbeitslohn, Entfernung von Abmahnungen, �nderung von Arbeitszeugnissen, die vom Arbeitnehmer als "ungerecht" empfunden werden , oder auch Klagen des Arbeitgebers auf Zahlung von Schadensersatz, wenn z. B. der Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder sonstige Arbeitsmittel besch�digt hat.
Dr. Mark Oelm�ller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, wird uns in die Sachverhalte vor den einzelnen Verhandlungen, die auf den 13. M�rz terminiert sind, einf�hren und sie erl�utern.
Wegen der eingeschr�nkten Raumkapazit�t des Gerichts ist die Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmer begrenzt. Treffpunkt ist das Arbeitsgericht Dortmund, Ruhralle 3, 44139 Dortmund am 14. M�rz 2019 um 9:15 Uhr. Der Teilnehmerbetrag f�r die Veranstaltung betr�gt ausnahmsweise 42,-�, da eine Verpflegung dort nicht m�glich ist und jeder Teilnehmer f�r diese selbst sorgen muss.

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