02.09.2021

Hamburg als Vorreiter – Die 2G-Option als zukunftsweisendes Modell für Deutschland?!

Seit letztem Wochenende gilt in Hamburg die 2G-Option: private Einrichtungen (z. B. kulturellen Einrichtungen oder die Gastronomie) können nun selbst entscheiden, ob sie den Zutritt nur geimpften und genesenen Personen ermöglichen, dafür müssen sie weniger strenge Corona-Auflagen erfüllen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass Geimpfte und Genesene keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen hätten und somit nicht weiter eingeschränkt werden dürften. Ist die 2G-Option also ein erfolgsversprechendes Modell für ganz Deutschland?

Viele Gegner der 2G-Option behaupten, es sei ungerecht, dass Ungeimpfte auf diese Weise vom gesellschaftlichen Leben (Kino, Gastronomie etc.) ausgeschlossen würden. Da sie sich jedoch freiwillig gegen eine Impfung entscheiden, verstößt die 2G-Option weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch entsteht aus dieser Ungleichbehandlung direkt eine Ungerechtigkeit, denn aus ethischer Perspektive ist es nicht ungewöhnlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Vielmehr ist die deutschlandweite Umsetzung der 2G-Option eine Abwägung von Einschränkungen für freiwillig Ungeimpfte und der Wiedererlangung von Grundrechten für Geimpfte. Die Einschränkungen der letzten Monate haben die Grundrechte der Bürger*innen scharf beschnitten, Geimpften und Genesen diese weiterhin vorzuenthalten ist nicht mehr längbar begründbar. Nach Monaten des Lockdowns sollte daher nun möglichst vielen Menschen eine möglichst große Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zugestanden werden – vorausgesetzt die Ausnahmeregelungen (z. B. für Kinder oder Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können) sind hinreichend geklärt.

Am Ende ist es – wie so oft in dieser Pandemie – eine Frage der Solidarität. Die Rücksichtnahme auf chronisch Kranke oder alte Menschen bedeutete lange Zeit Einschränkungen auf sich zu nehmen. Jetzt, wo es mit der Impfung eine Alternative zu den bisherigen Einschränkungen gibt, dürfen die Grundrechte der Menschen nicht weiterhin so stark beschnitten werden. Wer geimpft ist, muss seine Grundrechte möglichst weitgehend zurückerhalten und darf nicht in Mithaftung genommen werden für die Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Daher sollte die 2G-Option in ganz Deutschland Anwendung finden und die Politik auf diese Weise Anreize zur Impfung setzen.