Tagungshaus
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 9. April 2024 in einem „historischen“ Urteil entschieden, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist und als solches vor Gericht einklagbar. Tage später einig sich die Bundesregierung auf eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes – nach zähen und langwierigen Muskelspielen. Die Novellierung weicht – so die Expert:innen und Fachverbände – das bisherige Gesetz auf und verschiebt ihn auf „nebulöse“ Weise auf später. Geschont wird vor allem die Verkehrspolitik, die schlicht – nicht erst in der jetzigen Bundesregierung – ihre Aufgaben zum Klimaschutz nicht macht.
Das „Jahrhundertproblem“ der katastrophalen Umweltveränderungen harrt weiter einer konsequenten Lösung. Und die Öffentlichkeit kümmert es nicht weiter – verwirrt durch die hohlen Phrasen vor allem aus der FDP: etwa die Rede von „unangemessenen Freiheitseinschränkungen“ (ungebremst Sprit zu verbrennen), von „Technologieoffenheit“, gar „Technologieneutralität“, und dem Schreckgespenst „Fahrverbote“. Wissenschaftliche Fakten und die Kritik, etwa von Papst Franziskus, an der Markt- und Technikgläubigkeit und der Mahnung einer radikalen ökologischen Umkehr bleiben unerhört. „Selbst innerhalb der katholischen Kirche“, wie der Papst in „Laudate Deum“ schreibt.
Zur Erinnerung: Im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem ebenfalls „historischen“ Urteil die Bundesregierung um der „Freiheit“ der nachfolgenden Generationen gerügt und zu konkreten Klimaschutz gemahnt. Innerhalb von zwei Wochen hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung reagiert und der Bundestag ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Verkehrspolitik wurde neben der Agrarpolitik vorsichtig und schonend behandelt. Die Einsparziele in diesen „Sektoren“ waren moderat. Verfolgt wurden sie nicht.
Es wird nicht grüner. Letztlich wird auch die novellierte Klimaschutzpolitik wieder vor Gericht landen. Der Ausgang ist nach den „historischen“ Urteilen ziemlich klar. Viel Zeit für den Klimaschutz wird bis dahin verloren sein. Obwohl allgemein bekannt ist, dass der Klimaschutz keine Zeit mehr hat.
Ach so - Fahrverbote: Wer die Sonntagsfahrverbote mit ihren notwendenden Ausnahmen von 1973 erlebt hat, weiß wie wohltuend sie für Mensch und Natur waren. Insofern ist ein Fahrverbot hin und wieder gar nicht schlecht – und wenn es dann auch noch dem Klimaschutz dient.
Warum die Bundesregierung mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes fahrlässig den Klimaschutz verwässert, kommentiert Detlef Herbers im seinem Stand•PUNKT.
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