Institute
The Conference House
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz.
Zu den allgemeinen Pflichten der MAV zählen gem. § 26 Abs. 3 Nr. 3 und 5 Aufgaben im Zusammenhang mit schwerbehinderten Menschen. Bei Einstellungen ist der MAV ein Verzeichnis der Bewerbungen schwerbehinderter Menschen zu überlassen sowie die Bewerbungsunterlagen des Einzustellenden/ der Einzustellenden, § 34 Abs. 3 S. 5 MAVO. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen nimmt an den MAV- Sitzungen teil, ist zum Teil stimmberechtigt und kann sogar Beschlüsse der MAV für eine Woche aussetzen, § 52 Abs. 2 S. 2 MAVO.
Dieser Informationstag soll die MAVen und Schwerbehindertenvertretungen über die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für Schwerbehinderte und die Rechte und Pflichten der MAVen und der Schwerbehindertenvertretung unterrichten. Es gibt darüber hinaus ausreichend Zeit für den kollegialen Austausch und die Vernetzung.
20.03.2025 09:15 H – 16:00 H
Places available
Event location:
Kommende Dortmund
Costs:
110,– EUR
Maximum participants:
30
Course No.:
Q04DOBM303