Tagungshaus
Am Dienstag und Mittwoch stand Julian Assange vor dem High Court in Großbritannien, um seine Auslieferung in die USA zu verhindern. Mit der Anklage gegen Assange in den USA steht indirekt auch die Pressefreiheit vor Gericht.
Am 5. April 2010 schockierte das Video „Collateral murder“ die weltweite Öffentlichkeit, welches einen Luftangriff von US-Soldaten am 12. Juli 2007 dokumentiert, bei dem der Tod von mehreren Zivilisten in Kauf genommen wurde. WikiLeaks veröffentlichte zusammen mit der New York Times, dem Guardian, Le Monde, dem Spiegel und El País in diesem Zusammenhang zahlreiche weitere Kriegsverbrechen. Mit dieser Veröffentlichung hat Julian Assange das Leaken von Geheiminformationen wesentlich beeinflusst. Seitdem bleibt wesentlich weniger Unrecht geheim. Assange ist in den USA deswegen nach dem Espionage Act in 18 Punkten angeklagt, unter anderem wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten über die Kriege in Afghanistan und im Irak sowie von US-Diplomaten in aller Welt. Sollte Assange ausgeliefert werden, drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.
Elementarer Bestandteil einer Demokratie ist neben der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative auch die vierte Gewalt: Die Medien. Nur wenn die Presse- und Meinungsfreiheit auch Informanten und die Veröffentlichung von Regierungskritik schützt, können sich die Bürger:innen eine eigene Meinung über die Arbeit der Regierung bilden. Daher ist die Anklage gegen Julian Assange – der aufgrund seiner menschlichen Verfehlungen auch durchaus zu kritisieren ist – ein indirekter Angriff auf die Pressefreiheit, denn sollte der Preis für das Veröffentlichen von geheimen Informationen zukünftig mit lebenslangen Gefängnisstrafen verbunden sein, wird es kaum noch Whistleblower und vor allem auch Medien geben, die sich dieser Gefahr aussetzen.
Warum mit dem Verfahren von Julian Assange am High Court auch unsere Meinungs- und Pressefreiheit vor Gericht steht, erläutert Robert Kläsener in seinem Stand•PUNKT.